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SolarMax MAX.STORAGE Ultimate Installationshandbuch Seite 76

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3.2 Der Garantienehmer garantiert eine ständig funktionierende Internetverbin-
dung des SOLARMAX-Gerätes sowie das Freischalten aller notwendigen Ports zur
Fernwartung.
3.3 Vom Garantienehmer oder Dritten durchgeführte Arbeiten zur Behebung von
Garantiefällen ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung durch SOLARMAX
werden nicht erstattet.
Bei Nichtbeachten dieser Vorgehensweise behält sich SOLARMAX vor, die Erbringung
der BASIC-Garantieleistungen abzulehnen.
4.
Garantieumfang der BASIC Garantie / BASIC-Garantieleistungen
4.1 Im Garantiefall und sofern die übrigen Voraussetzungen unter diesen Garantie-
bedingungen erfüllt sind, wird das defekte Gerät bzw. Geräteteil, sofern dies nicht
unverhältnismäßig oder unmöglich ist, durch die SOLARMAX nach deren Wahl inner-
halb einer angemessenen Frist, wie unten dargestellt, instandgesetzt, durch ein
gleichwertiges Ersatzteil ausgetauscht oder die Funktionsfähigkeit durch Software-
Aktualisierungen wiederhergestellt. Der Garantiefall ist abgeschlossen, wenn das
SOLARMAX-Gerät wieder eine Funktionsfähigkeit wie vor Eintreten des Garantiefalls
aufweist.
Kostenloser Austausch:
Enthalten ist die Bereitstellung von gleichwertigen Austauschgeräten oder -teilen,
welche Zug um Zug gegen Rückgabe der defekten Geräte oder Geräteteileteile abge-
holt oder nach Auftrag geliefert werden können. Die Geräte bzw. Geräteteile sind
in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung zu versenden,
Batteriesendungen nur in der Originalverpackung. Austauschgeräte befinden sich
in generalüberholtem Zustand oder Neuzustand. Die Art des Austausches richtet
sich nach dem Zeitwert und dem allgemeinen Zustand des Kundengerätes. Aus-
tauschgeräte gehen in das Eigentum des Käufers über, Zug um Zug gegen das aus-
getauschte Gerät oder Geräteteil, das in das Eigentum von SOLARMAX übergeht.
Sollte nach einem Tauschvorgang das auszutauschende Teil oder das auszutauschende
Gerät nicht innerhalb von zwei Wochen nach Versendung des Tauschteils oder Tausch-
gerätes an SOLARMAX zurückgegeben worden sein, stellt SOLARMAX für das gelie-
ferte Tauschteil oder Tauschgerät den Mehraufwand und den Kaufpreis in Rechnung.
Der Austausch und die anschließende Inbetriebnahme darf ausschließlich durch
SOLARMAX, dessen Fachhändlerpartner und durch Elektrofachkräfte nach den Vor-
gaben von SOLARMAX unter Berücksichtigung der Sicherheitshinweise der Installati-
onsanleitung erfolgen.
Service- und Transportleistungen:
Kosten für Service- und Transportleistungen eines defekten Geräts bzw. Gerä-
teteils bzw. eines Ersatzteils werden von SOLARMAX während der Garan-
tiedauer BASIC und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dieser Garan-
tiebedingungen bis zu einem einmaligen Betrag von 50 € (netto, d.h. zzgl.
der
gesetzl.
für Service- und Transport-Leistungen sind vom Garantienehmer zu tragen.
Hierfür unterbreitet SOLARMAX dem Garantienehmer ein Angebot in einem Kos-
tenvoranschlag, welches der Garantienehmer annehmen oder ablehnen kann.
Akzeptiert der Garantienehmer den Kostenvoranschlag, wird SOLARMAX eine Rech-
nung für die in dem Kostenvoranschlag aufgeführten Kosten ausstellen, welche
innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungseingang beim Kunden zu begleichen ist.
Lehnt
der
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Mehrwertsteuer)
Garantienehmer
das
übernommen.
Darüberhinausgehende
Reparaturangebot
Kosten
ab,
so
ist
SOLARMAX

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