Carl Zeiss
1.3
Aufstellhinweise
Das Gerät darf nicht in der Nähe von Wärmequellen, wie z. B. Heizkörpern oder direktem
Sonnenlicht, aufgestellt werden. Um Wärmestau zu vermeiden, dürfen die Lüftungsschlitze am
Mikroskopsystem nicht verdeckt werden.
Betreiben Sie die Geräte sowie das im Lieferumfang enthaltene Zubehör nicht in explosions-
gefährdeten Bereichen, in Gegenwart von flüchtigen Narkosemitteln oder brennbaren
Lösungsmitteln, wie Alkohol, Benzin oder ähnlichem.
Die Montage und Inbetriebnahme des Doppel-Anschluss Duolink an einem ZEISS-Mikroskop mit
eingekoppeltem Laser darf ausschließlich von in Lasersicherheit geschultem Personal, das durch
Carl Zeiss autorisiert ist, durchgeführt werden. Die Inanspruchnahme des Carl Zeiss Microscopy
Service ist kostenpflichtig. Bei der Montage müssen alle Laser ausgeschaltet sein.
Vor Erstinbetriebnahme muss der Laserschutzbeauftragte die Lasersicherheit überprüfen und
bestätigen. Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr von Augenschäden.
1.4
Hinweise zur Sicherheit vor optischer Strahlung (UV- und Laserstrahlung)
Duolink ist zugelassen für den Betrieb an Mikroskopsystemen mit Laserbeleuchtungsquellen. In diesem
Zusammenhang gelten zusätzlich zu den allgemeinen Hinweisen die speziellen Hinweise der
entsprechenden Bedienungsanleitungen.
Bei sachgemäßer Verwendung stellt ein Mikroskopsystem mit Laserbeleuchtung aus dem Hause ZEISS
keine Gefahr durch Laserstrahlung für das Bedienpersonal dar. Folgende Warnhinweise sind zu beachten:
Informieren Sie den Laserschutzbeauftragten, bevor Sie das Mikroskopsystem zum ersten Mal in
Betrieb nehmen.
Nicht dem Laserstrahl aussetzen!
Bringen Sie keine reflektierenden Objekte in den Strahlengang!
Öffnen Sie niemals während des Betriebs des Lasers Abdeckungen oder Verkleidungen am
Mikroskopsystem!
Blicken Sie nie – weder mit noch ohne optische Instrumente – in den Laserstrahl, auch nicht um
einfach die Probe zu betrachten. Bei Nichtbeachten besteht die Gefahr von irreversiblen
Augenschädigungen!
Verschließen Sie nicht verwendete Positionen im Objektivrevolver mit Staubschutzkappen!
Ergreifen Sie geeignete Schutzmaßnahmen, wenn durch die Laserstrahlung an der Probe
gesundheitsschädliche Gase, Staub und Dämpfe oder Sekundärstrahlung bzw. explosive Stoffe
entstehen.
Es sind die zusätzlichen nationalen Laserschutzanforderungen einzuhalten!
Aus Gründen der Lasersicherheit müssen die TV-Ausgänge am Duolink mit einer Kamera und
dem Lasersicherheitskit Duolink ausgerüstet und / oder mit einer Kappe verschlossen sein.
8
HINWEISE ZUR GERÄTESICHERHEIT
Aufstellhinweise
426143-7044-000
Duolink
07/2014