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ZUBEHÖR
Informieren Sie sich vor dem
Einbau eines elektrischen oder
elektronischen Geräts (ins-
besondere bei Telefonen und
Funkgeräten: Frequenzbereich, Leis-
tung, Anbringen der Antenne...), ob das
Gerät mit ihrem Fahrzeug kompatibel
ist.
Wenden Sie sich hierzu an ihre Vertrags-
werkstatt.
Gebrauch von Telefonen und
Funkgeräten.
Telefone und Funkgeräte mit
integrierter Antenne können
bei Betrieb im Fahrzeuginnenraum
durch die hochfrequente Sendeenergie
zu Funktionsstörungen der Fahrzeuge-
lektronik führen.
Wir weisen darauf hin, dass dem
Fahrer in manchen Ländern das
mobile Telefonieren während der
Fahrt verboten ist.
5.28
Montage von sonstigem
Zubehör
Wenden Sie sich an Ihre Ver-
tragswerkstatt, wenn Sie Zube-
hör einbauen lassen möchten.
Um die korrekte Funktion Ihres Fahr-
zeugs zu gewährleisten und eine Be-
einträchtigung der Sicherheit auszu-
schließen, empfehlen wir außerdem die
Verwendung von zugelassenem Zube-
hör; dieses Zubehör ist genau auf Ihr
Fahrzeug abgestimmt, weshalb die Ga-
rantie nur für solches Zubehör gilt.
Elektrisches und
elektronisches Zubehör
– Zubehör nur mit einer Leis-
tung bis max. 120 Watt an-
schließen.
Brandgefahr.
– Für Arbeiten an der Fahrzeugelektrik
und am Autoradio sollte grundsätzlich
eine Vertragswerkstatt aufgesucht
werden. Ein fehlerhafter Anschluss
könnte die gesamte elektrische
Anlage und/oder die angeschlos-
senen Bauteile zerstören.
– Bei nachträglichem Einbau von
elektrischem Zubehör ist darauf zu
achten, dass diese Teile durch eine
Sicherung geschützt sind. Informie-
ren Sie sich über Ampere-Zahl und
Position der Sicherungen.

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