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Can-Am DS 650 X Bedienungsanleitung Seite 139

2007
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3) BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME
DER GARANTIE
Diese Übernahme der Garantie ist nur für die Can-Am ATV-Modelle von 2007
zulässig, die neu und unbenutzt durch dessen ersten Eigentümer von einem
Can-Am Vertragsdistributor/-händler gekauft wurden, der die Can-Am ATV-Pro-
dukte in dem Land, in dem der Verkauf erfolgt ist, vertreiben darf ("Can-Am Dis-
tributor/Händler"), und dann nur, nachdem das von BRP spezifizierte, vor der
Lieferung zu erfolgende Prüfverfahren durchgeführt und vom Käufer und Distri-
butor/Händler dokumentiert worden ist.
Die Übernahme der Garantie erfolgt bei ordnungsgemäßer Registrierung des Pro-
dukts durch einen autorisierten Can-Am Distributor/Händler. Zudem gilt diese
Übernahme der Garantie nur, wenn der Can-Am ATV in dem Land, in dem/der
der Käufer seinen Wohnsitz hat, gekauft wird. BRP wird diese beschränkte Ga-
rantie gegenüber einem Eigentümer bei privater Nutzung oder bei gewerblicher
Nutzung nicht übernehmen, wenn die vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt
sind. Solche Einschränkungen sind erforderlich, damit BRP sowohl die Sicher-
heit seiner Produkte als auch die Sicherheit seiner Kunden und der Öffentlichkeit
schützen kann.
Die routinemäßigen Wartungsarbeiten müssen zur dauerhaften Übernahme der
Garantie, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, in den richtigen Zeitab-
ständen ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Garantie nur
dann zu übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungsarbei-
ten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
4) VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER
GARANTIEÜBERNAHME
Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Tagen einen Can-Am Vertragshändler in-
formieren
nach Auftreten eines Material- oder Herstellungsfehlers und ihm Zu-
1
gang zum Fahrzeug verschaffen und damit Gelegenheit zu einer Reparatur geben.
Der Kunde muss seinem zugelassenen Can-Am Händler einen Beweis über den
Kauf des Fahrzeugs vorlegen und vor der Reparatur das Reparaturformular unter-
schreiben, damit diese unter die Garantie fällt. Alle infolge dieser beschränkten
Garantie ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von BRP über.
Für Mitgliedstaaten der EU beträgt die Garantiezeit 24 Monate ab Lieferdatum des
1
Fahrzeugs und die Meldefrist für Defekte 2 Monate. Alle weiteren Modalitäten der
Garantie richten sich nach anwendbarer nationaler und lokaler Gesetzgebung für den
Verkauf von Konsumgütern.
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