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Sames Kremlin FSTART G CONV Serie Bersetzung Der Originalbetriebsanleitung Seite 4

Mit fließbecher
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Materialien,
Lacke
Lüftung
Toxizität
Brand,
Explosion,
Lichtbogen,
Elektrizität
Bei Vorhandensein von Aluminium oder Zink ist die Verwendung
von
Lösungsmitteln
Kohlenwasserstoffe enthalten, untersagt.
Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen setzt den Nutzer einer
Explosionsgefahr aus, die zu schweren bzw. sogar tödlichen Verletzungen
führen kann.
Der Nutzer muss potenzielle Gefahren, die mit den verwendeten
Materialien verbunden sind, wie z.B. Brand- oder Explosionsgefahr, sowie
die Vergiftungsgefahr mit schweren Verletzungen durch Kontakt mit dem
Körper, den Augen, der Haut, aber auch durch Verschlucken oder
Einatmen, erkennen und vermeiden.
Was die Materialien und Lacke (flüssig oder pulverförmig) angeht, die für
seine Geräte verwendet werden, kann SAMES KREMLIN nicht für
direkte oder indirekte materielle Schäden, die bei der Verwendung
verursacht werden, für eine Unverträglichkeit der in Kontakt stehenden
Materialien, für die inhärenten Gefahren für das Personal und die Umwelt,
für Verschleiß, für Fehlfunktionen der Geräte oder Anlagen oder für die
Qualität des Endprodukts verantwortlich gemacht werden.
Die Lackierkabinen müssen zwingend ausreichend gelüftet
werden, um eine hohe Konzentration an Materialien und Lacken zu
vermeiden und zu gewährleisten, dass diese unterhalb der unteren
Explosionsgrenze liegt.
Wenn die Lüftung ausgeschaltet ist, können toxische Stoffe oder Stäube
in der Lackierkabine verbleiben und zu Brandgefahr, Vergiftung oder
Reizungen führen.
Je nach verwendetem Material können sich giftige und/oder
entflammbare Dämpfe bilden.
Durch die Konzentration dieser Dämpfe besteht eine Vergiftungs- und
Verbrennungsgefahr.
Die
geltenden
Sicherheit, Brandschutz und Elektrizität des Landes, in dem das Gerät
verwendet wird, müssen beachtet werden.
Die Spritzpistole darf nur in solchen Bereichen verwendet werden, für die
sie zugelassen wurde. Siehe Abschnitt ATEX in diesem Dokument.
oder
Substanzen,
Gesetze
und
4
die
halogenhaltige
Bestimmungen
hinsichtlich

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