Schnellspannbohrfutter wechseln
(Abb.)
Spannen Sie einen Innensechskantschlüssel
(23) in das Bohrfutter. Halten Sie die
Bohrspindel an der Schlüsselfläche mit einen
Gabelschlüssel (19 ‑ SW 22) fest. Lösen Sie das
Bohrfutter durch einen leichten Schlag auf den
Innensechskantschlüssel.
Das Bohrfutter ist gegen Lösen von der
Bohrspindel mit Sicherungsschraube (20)
gesichert. Diese muß vor Entfernen des
Bohrfutters vollständig herausgeschraubt werden
(Linksgewinde).
Arbeitshinweise
Bohrer schärfen
Für Metall verwenden Sie nur einwandfreie und
geschärfte HSS‑Bohrer (HSS = Hochleistungs‑
Schnellschnitt‑stahl).
Bohrständer
Für besonders präzise Arbeiten empfehlen wir,
einen Bohrständer zu verwenden.
Maschinenschraubstock
Spannen Sie Werkstücke beim Bohren fest;
z. B. in einem Maschinenschraubstock. Dadurch
verhindern Sie ein Verdrehen des Werkstückes
und daraus resultierende Unfälle.
In Fliesen bohren
Stellen Sie den Umschalter (12) auf "Bohren".
Schalten Sie erst nach Durchbohren der Fliese
auf "Schlagbohren" um.
Lagerung
Bewahren Sie das Gerät nur in einem trockenen
und frostfreien Raum auf.
Kundendienst
Siehe beiliegendes Blatt.
Wartung
Reinigen Sie von Zeit zu Zeit die
Lüftungsschlitze (10) am Motorgehäuse.
Nach ca. 100 Arbeitsstunden Kohlebürsten
überprüfen, ggf. wechseln und Motorgehäuse
reinigen.
Nach ca. 200 Arbeitsstunden Fettfüllung im
Getriebegehäuse erneuern.
Zur Aufrechterhaltung der Schutzisolation
muß die Maschine anschließend einer
sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen
werden. Deswegen dürfen diese Arbeiten
ausschließlich von einer Elektro‑Fachwerkstatt
durchgeführt werden.
Umweltschutz/Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen
sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Nur für EU-Länder:
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in
den Hausmüll!
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/
EG über Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte und
ihrer Umsetzung in nationales Recht müssen
nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge
getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
REACh
REACh ist die seit 2007 in ganz Europa
gültige Chemikalienverordnung. Wir als
„nachgeschalteter Anwender", also als
Hersteller von Erzeugnissen sind uns unserer
Informationspflicht unseren Kunden gegenüber
bewusst. Um Sie immer auf den neuesten Stand
halten zu können und über mögliche Stoffe der
Kandidatenliste in unseren Erzeugnissen zu
informieren, haben wir folgende Website für Sie
eingerichtet: http://www.tts‑protool.com/reach
Garantie
Für unsere Geräte leisten wir auf Material‑ oder
Fertigungsfehler Gewährleistung gemäß den
länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen,
mindestens jedoch 12 Monate. Innerhalb der
Staaten der EU beträgt bei ausschließlich
privater Benutzung die Gewährleistungszeit
24 Monate (Nachweis durch Rechnung oder
Lieferschein). Schäden, die insbesondere auf
natürliche Abnützung/Verschleiß, Überlastung,
unsachgemäße Behandlung bzw. durch den
Verwender verschuldete Schäden oder sonstige
Verwendung entgegen der Bedienungsanleitung
zurückzuführen sind oder beim Kauf bekannt
waren, bleiben von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Beanstandungen können
nur anerkannt werden, wenn das Gerät
unzerlegt an den Lieferanten oder an eine
autorisierte PROTOOL‑Kundendienstwerkstätte
zurückgesendet wird. Bewahren Sie
Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweise,
Ersatzteilliste und Kaufbeleg gut auf.
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