1 Allgemeines
1.4
Allgemeine Sicherheitshinweise
● Das Gerät wurde auf Explosionsschutz nach europäischer
Norm (CENELEC) geprüft.
● Der Arbeitsraum muss gut belüftet sein.
● Das Gerät darf nur an Frischluft eingeschaltet werden.
● Im Messbetrieb dürfen die Anwendungsfälle nur an Frischluft
gewechselt werden.
● Bei einem Wechsel vom Anwendungsfall Gasmessen (Verwen-
dung als Gasmessgerät) in den Anwendungsfall Warnen ExTox
(Verwendung als Gaswarngerät) darf das Gerät erst dann als
Gaswarngerät eingesetzt werden, wenn sich die Nullpunkte
eingestellt haben.
● Das Gerät darf nicht in sauerstoffangereicherter Atmosphäre
betrieben werden. Andernfalls entfällt der Explosionsschutz
für das Gerät.
● Bei Arbeiten an landwirtschaftlichen Biogasanlagen müssen
die entsprechenden Sicherheitsregeln eingehalten werden.
● Es dürfen nur Sondenschläuche mit hydrophobem Filter ver-
wendet werden.
Ausnahme:
Besitzt die Sonde ein eingebautes hydrophobes Filter, muss
der Schlauch kein weiteres Filter haben.
● Die Prüfung und Justage des Geräts mit Prüfgasen darf nur in
gut belüfteten Räumen oder im Freien durchgeführt werden.
Mit Prüfgasen muss fachgerecht umgegangen werden.
● Wurde das Gerät einer Stoßbelastung ausgesetzt (z. B. durch
versehentliches Fallenlassen), muss anschließend immer eine
Funktionsprüfung durchgeführt werden.
● Das Gerät erfüllt die Grenzwerte der EMV-Richtlinie. Beim Ein-
satz in der Nähe von (Mobil-)Funkgeräten müssen die Hinweise
in den Handbüchern der (Mobil-)Funkgeräten beachtet werden.
Hinweis:
Beachten Sie die Hinweise zum Explosionsschutz (siehe Kap. 2.3
auf Seite 7).
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