Unterteilen der Bauteile
Nach dem Zerlegen des Produkts sind die Bauteile entsorgungs-
technisch in folgende Kategorien zu unterteilen:
• Kontaminierte Bauteile
Kontaminierte Bauteile (radioaktiv, toxisch, ätzend, mikrobio-
logisch, usw.) müssen entsprechend den länderspezifischen
Vorschriften dekontaminiert, entsprechend ihrer Materialart
getrennt und entsorgt werden.
• Nicht kontaminierte Bauteile
Diese Bauteile sind entsprechend ihrer Materialart zu trennen
und der Wiederverwertung zuzuführen.
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WARNUNG
WARNUNG: Umweltgefährdende Stoffe
Produkte oder Teile davon (mechanische und Elek-
trokomponenten, Betriebsmittel usw.) können Um-
weltschäden verursachen.
Umweltgefährdende Stoffe gemäß den örtlichen
Vorschriften entsorgen.
BG 5136 BDE / C
(2019-05)