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Allgemeines; Bestimmungsgemäßer Einsatz - probst VZ-II Betriebsanleitung

Versetzzange
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Allgemeines

2
Allgemeines
2.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät (Versetzzange VZ II) ist ausschließlich geeignet zum Greifen und Versetzen von Bordsteinen, sowie
großformatigen Platten mit entsprechender Abmessung und kann mit einem Hebezeug, oder als 2-Mann-
Gerät bedient werden.
Da beim Greifen von konischen Greifgütern Abgleitgefahr besteht, dürfen mit dem Gerät nur rechtwinklige
Greifgüter gegriffen werden.
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz,
unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet werden.
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen (➔ Kapitel
„Sicherheit im Betrieb")!
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
5310.0141
V3
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DE

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