3.7
Aufrichter
WARNUNG
Verletzungsgefahr
Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise kann es zu Körperverletzungen und Sachschäden
durch übermäßige Belastung des Aufrichters kommen.
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Die maximale Tragfähigkeit des Aufrichters beträgt an seinem vorderen Ende 75 kg.
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Die Tragfähigkeit ist so bemessen, dass sich ein im Bett liegender,schwergewichtiger Pa-
tient mit eigener Kraft aufrichten kann.
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Verwenden Sie den Aufrichter nicht als „Hebevorrichtung" für den Patienten.
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Vermeiden Sie, dass sich ein schwergewichtiger Patient mit seinem ganzen Körperge-
wicht an den Aufrichter „anhängt" (z. B. beim Aussteigen aus dem Bett).
Ein am Bett angebrachter Aufrichter [D] ermöglicht dem Bewohner ein leichteres Ein- und
Aussteigen.
Teil
C:
Abb.1:
Aufrichterhülsen
In den beiden Ecken des Liegeflächenrahmens, an der Kopfseite, befinden sich zwei runde
Aufrichterhülsen. Die Aufrichterhülse hat an der Oberseite eine Aussparung [A], die zusam-
men mit dem Stift [B] den Schwenkbereich [C] des Aufrichters begrenzt. Der Aufrichter sollte
auf der Seite des Bettes angebracht werden, wo der Bewohner ein- und aussteigt.
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Teil C: Pflegepersonal und Bewohner
Bedienung