06.13 Kontrolle der Festigkeit der Schrauben an der Scheibe
Lassen Sie in einer Vertragswerkstatt prüfen, ob die Befestigungsschrauben der Scheibe
festgezogen sind.
Zur Häufigkeit dieser Kontrolle siehe unter "Regelmäßige Kontrollen".
06.14 Kontrolle der Abnutzung der Gleitschuhe des Teleskopkragarms
- Nehmen Sie eine Sichtprüfung der Abnutzung der Gleitschuhe vor.
- Sollten die Gleitschuhe eine Abnutzung (A) von mehr als 3 mm aufweisen, müssen sie
ausgewechselt werden.
- Keinesfalls dürfen der Schraubenkopf oder obere Teil der Halterungen, mit denen der
Gleitschuh am Kragarm befestigt ist, über das obere Profil des Gleitschuhs herausragen.
- Der Austausch der Gleitschuhe muss durch eine Vertragswerkstatt des Herstellers
vorgenommen werden.
06.15 Kontrolle der Winden
Prüfen Sie, dass keine Spuren von Abnutzung, Oxidation oder Fremdkörpern auf dem Schaft
vorhanden sind.
Prüfen Sie, dass keine Ölleckstellen an den Winden vorhanden sind, d.h. besonders an den
Ventilen zur Lastaufnahme.
Lassen Sie beim Auftreten von Leckstellen die Dichtungen bei einer vom Hersteller
zugelassenen Werkstatt wechseln.
Zur Häufigkeit dieser Kontrolle siehe unter "Regelmäßige Kontrollen".
WARTUNG
Kapitel
06
Blatt
09
Überarbeitung
Datum der Überarb.