2 VERWENDUNG UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
2.4.6 Einsatz von Hubarbeitsbühnen an oder in der Nähe ungeschützter elektrischer
Anlagen
2.4.6.1 Grundsätzliches (bei Bühnen ohne Isolierung)
Ohne ausreichende Isolierung darf an nichtisolierten Teilen nicht gearbeitet werden.
Halten Sie immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein, wenn im Arbeitsbereich der
Hubarbeitsbühne Freileitungen verlaufen, die nicht von Elektrofachleuten abgeschaltet oder im
Gefahrenbereich abgedeckt worden sind. Beachten Sie auch die Vorschrift EN 50110-1 und
EN 50110-2 bzw. die geltenden landesspezifischen Vorschriften.
Berücksichtigen Sie dabei, dass bei Wind eine elektrische Leitung ausschwingen kann oder der
Hubarm/Korbarm durch ruckartige Bewegungen pendelt. Durch diese ungewollte Annäherung
kann es zu einem Stromüberschlag kommen.
Der Bediener der Hubarbeitsbühnen ist verpflichtet, die landesspezifischen Normen
sowie die Arbeitsanweisungen und Vorschriften des Energieversorgers bzw. des Netzbetreibers
zu beachten.
Die Mindestabstände zu stromführenden Leitungen können zu den hier angegebenen
Mindestabständen unterschiedlich sein.
Weiterhin sind Sicherheitshinweise des jeweiligen Betreibers der Hochspannungsanlage zu
beachten.
Halten Sie bei unbekannter Nennspannung immer einen Mindestabstand von 5m ein!
Bedienungsanleitung P 480 / P 570 / P 640 / P750
Edition: 2003
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