02.12 Vibrationen
Die Auswirkungen der Erschütterungen auf den Bediener werden als nicht nennenswert
angesehen. Der höchste durchschnittliche Wert der gewichteten Beschleunigung, der der
gesamte Körper des Bedieners ausgesetzt ist, überschreitet 0,5 m/s² nicht.
Sollten große Erschütterungen verspürt werden muss die Arbeit eingestellt und ein
Vertragshändler bzw. eine Vertragswerkstatt verständigt werden.
02.13 Elektromagnetische Verträglichkeit
Alle Bauteile der Maschine, die den Richtlinien 95/54/EWG (und nachfolgenden Änderungen)
sowie 2004/108/EG zur elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen, entsprechen diesen
Vorgaben.
02.14 Beleuchtung
Die Maschine verfügt nicht über eine eigene Beleuchtung. Bei Arbeiten unter geringen
Lichtverhältnissen muss der Benutzer den von den Arbeiten betroffenen Bereich mit einer
künstlichen Beleuchtung versehen, die ausreichend ist, um ein sicheres Arbeiten zu
garantieren.
Information:
Vorgesehen ist die Lieferung eines Scheinwerfers auf Anfrage, der an der Arbeitsbühne zur
Beleuchtung des Arbeitsbereichs angebracht werden kann (siehe "Arbeitsscheinwerfer"
Abschn. "Zubehör").
TECHNISCHE
INFORMATIONEN
Kapitel
02
Blatt
17
Überarbeitung
Datum der Überarb.