Einige Abbildungen zeigen die Maschine mit entfernten
Schutzvorrichtungen, Abdeckungen oder Platten, um die
auszuführenden Arbeiten besser zu erläutern. Die Maschine darf
nie ohne Abdeckungen und Schutzvorrichtungen benutzt werden.
01.4 Technischer Kundendienst
Die ausfahrbare Arbeitsbühne ist von einer Garantie gedeckt, wie in den allgemeinen
Verkaufsbedingungen vorgesehen ist. Während und nach diesem Garantiezeitraum steht Ihnen
unser Technischer Kundendienst zur Verfügung, um den Service zu bieten, den Sie unter
Umständen benötigen.
Wenden Sie sich im Bedarfsfall an unseren Vertreter vor Ort oder unseren Technischen
Kundendienst und geben Sie diesen das genaue Modell und die Seriennummer der Maschine
an.
Es wird darauf hingewiesen, dass vom Anwender ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung
des Herstellers vorgenommene Änderungen die Garantie verfallen lassen und den Hersteller
von jeglicher Haftung für die durch ein defektes Produkt hervorgerufenen Schäden befreien.
Dies gilt im Besonderen, wenn diese Änderungen an den Sicherheitsvorrichtungen
vorgenommen werden und deren Wirksamkeit mindern.
Die gleichen Überlegungen gelten für den Einsatz von nicht originale Ersatzteilen oder anderen,
die nicht ausdrücklich vom Hersteller angegeben werden.
Aus diesen Gründen raten wir, stets den Vertragshändler zu befragen.
01.5 Beiliegende Dokumentation
"CE"-Konformitätserklärung.
Prüfbuch für Hebebühnen.
Bedienungsanleitung des Kraftfahrzeugs.
01.6 Haftungsausschluss
Der Hersteller haftet nicht bei:
unsachgemäßem Gebrauch der Maschine;
Änderungen oder Eingriffen ohne Genehmigung;
Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung und der Transportbestimmungen zur
Versetzung der Maschine von einer Baustelle zu einer anderen;
vollständiger oder teilweiser Nichtbeachtung der Anweisungen in diesem Handbuch;
mangelnder Wartung;
Verwendung von Ersatzteilen, die keine Originalteile sind oder nicht ausdrücklich für das
Modell konzipiert sind;
außergewöhnlichen Ereignissen.
ALLGEMEINE
INFORMATIONEN
Kapitel
01
Blatt
06
Überarbeitung
Datum der Überarb.