02.9 Zulässige Gefälle
Die maximal zulässigen Arbeitsgefälle für die Ausstattung dürfen
die in der Abbildung angegebenen nicht überschreiten.
02.10 Lärmentwicklung
Bei den ausgeführten Messungen wurde ermittelt:
1 - LpA: 93 (dB) (A)
garantierter Höchstwert des dauerhaften, äquivalenten, nach (A) gewichteten
Schalldruckpegels, gemessen in der Nähe der Arbeitsplätze.
2 - LwA: 96 (dB) (A)
garantierter Schallleistungspegel, ermittelt entsprechend der Vorgaben durch die europäische
Richtlinie 2000/14/EG und den nationalen Durchführungserlass.
02.11 Emissionen in die Atmosphäre
- Bei der Verbrennung des Kraftstoffes erzeugtes Gas, das vom Verbrennungsmotor des
Fahrzeugs verwendet wird.
- Beim Betanken entstehende Kraftstoffdämpfe.
TECHNISCHE
INFORMATIONEN
Kapitel
02
Blatt
16
Überarbeitung
Datum der Überarb.