A - Sicherheitsentfernung
B - Grubentiefe
C - Entfernung vom Rand der Böschung
-Hat die Ausrüstung ein zulässiges Gesamtgewicht (P.T.T.) von bis zu 12 t muss die
Entfernung betragen .......................≥ 1,00 m
- Hat die Ausrüstung ein zulässiges Gesamtgewicht (P.T.T.) von mehr als 12 t muss die
Entfernung betragen .......................≥ 2,00 m
Y - Winkel der Lastübertragung
-Ist "Y" ≤ 30° auf weichen und unverdichteten Böden ................................... "A" ≈ 2 x "B"
- Ist "Y" ≤ 45° auf verdichteten Böden .......................................................... "A" ≈ 1 x "B"
X - Böschungswinkel
Ohne mathematischer Nachweis der Stabilität dürfen die folgenden Böschungswinkel nicht
überschritten werden:
a) bei unverdichteten oder weich verdichteten Böden ..................................... "X" = 45 °
b) bei festen oder halb-weich verdichteten Böden........................................... "X" = 60°
c) bei Fels .............................................................................................. "X" = 80°
Fußböden, Keller, Halbtiefgeschlosse
Viele Fußböden, Keller und Halbtiefgeschosse sind nicht in der Lage, die Last einer
Arbeitsbühne auszuhalten und könnten einfallen, ohne dass dies vorher erkennbar ist. Die
Festigkeit der Fußböden sowie die Lage der Keller und Halbtiefgeschosse muss
entsprechend berücksichtigt werden.
Gepflasterte Bereiche
Die gepflasterten Bereiche können anscheinlich fest erscheinen, während sie
stattdessen einen ungeeigneten Untergrund bilden. Die Fußwege sollten mit Bedacht
betrachtet werden, da die mit minderwertigem Material oder oberflächlichen Maßnahmen
unter der Deckschicht hergestellt worden sein können.
Wird eine Straße regelmäßig von schweren Kraftfahrzeugen befahren und weist keine
Anzeichen von Schäden auf, kann sie weniger gefährlich als ein Parkplatz oder eine
wenige befahrene Landstraße sein.
INFORMATIONEN ZUR
SICHERHEIT
Kapitel
03
Blatt
08
Version
Datum der Überarb.