5) Senken Sie die Stabilisatoren ab, bis diese zu Boden aufliegen (ohne Druck auf den Boden
auszuüben).
Senken Sie bei geneigtem Boden zuerst die Stabilisatoren auf der kürzeren Seite, um die
Maschine zu nivellieren.
6) Senken Sie die Stabilisatoren paarweise ab, bis sich die Räder des Fahrzeugs vom Boden
heben und prüfen Sie gleichzeitig die Nivellierung auf der Wasserwaage "E".
7) Prüfen Sie, ob am Ende des Vorgangs die Anzeige (F) (OK) leuchtet.
Wird die Anzeige (F) mit Blinklicht während des Arbeitens in der
Höhe aktiviert, muss das Absenken der Arbeitsbühne zu Boden
angesteuert und der Stabilisierungsvorgang wiederholt werden.
8) Führen Sie einen Rundgang um die Maschine aus, um eine Sichtprüfung vorzunehmen, dass
die Stabilisatoren richtig aufliegen.
05.4.2 - Vorgehensweise zum Heben
Heben mit in der Grundstellung befindlicher ausfahrbarer Konstruktion
Während des Arbeitens in der Höhe muss die Klappe der
Bodenbedienungsanlage verschlossen bleiben.
Der Schlüssel ist durch den Bediener zu Boden zu verwahren.
Information:
Die Bedienelemente in der Arbeitsbühne werden nur bei richtig stabilisierter Maschine aktiviert.
- Anzeige (F) auf dem Bedienstand zu Boden leuchtet.
Prüfen Sie vor dem Heben oder Senken der Arbeitsbühne, dass sich niemand in der
unmittelbaren Nähe der Maschine aufhält.
Gehen Sie wie beschrieben vor.
1) Steigen Sie über die Zustiegsleiter in die Arbeitsbühne, heben Sie die Stange, betreten Sie
die Arbeitsbühne, prüfen Sie, ob die Stange in Steuerungsposition geschlossen wurde und
befestigen Sie den Sicherheitsgurt an einer der dafür vorgesehenen Stellen (maximal ein
Beschäftigter pro Befestigungspunkt). Es muss die Anzeige (F) leuchten.
2) Betätigen Sie die Steuerhebel des Verteilers, um den Gelenkkragarm und dann den
Teleskopkragarm zu heben.
Prüfen Sie, ob die ausfahrbare Konstruktion über die darunter
befindlichen Hindernisse gehoben wurde (Fahrerhaus,
Vorgelegekopf, usw.), bevor Sie die Rotation ansteuern.
3) Betätigen Sie die Bedienelemente, um die richtige Arbeitsposition zu erreichen.
GEBRAUCHSHINWEISE
Kapitel
05
Blatt
12
Überarbeitung
Datum der Überarb.