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Ihr Flurförderfahrzeug
Ihr Flurförderfahrzeug
Allgemeines
Der in dieser Betriebsanleitung beschriebene
Schlepper erfüllt die gültigen Normen und Si-
cherheitsvorschriften.
Beim Betrieb des Schleppers auf öffentlichen
Straßen muss er den bestehenden nationalen
Vorschriften des Einsatzlandes entsprechen.
Der Führerschein muss von den zuständigen
Behörden ausgestellt sein.
Die Schlepper sind mit modernster Technik
ausgestattet. Sie müssen jetzt nur noch in
CE-Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichnung gibt der Hersteller
zu erkennen, dass der Schlepper die zum
Zeitpunkt der Inverkehrbringung des Fahr-
zeugs gültigen Normen und Vorschriften er-
füllt. Die mitgelieferte EG-Konformitätserklä-
rung bestätigt dies. Die CE-Kennzeichnung ist
auf dem Fabrikschild angebracht.
Bei einer eigenmächtigen baulichen Verände-
rung oder Ergänzung des Schleppers kann die
Sicherheit in unzulässiger Weise beeinträch-
tigt werden, wodurch die EG-Konformitätser-
klärung ungültig wird.
Die EG-Konformitätserklärung ist sorgfältig
aufzubewahren und den zuständigen Behör-
den zugänglich zu machen.
Urheberrechte und Schutzrechte
Diese Anleitung darf - auch auszugsweise -
nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmi-
gung vom Hersteller vervielfältigt, übersetzt
oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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völliger Sicherheit betrieben und einsatzbereit
gehalten werden.
Diese Betriebsanleitung gibt die dazu nötigen
Informationen. Vor der Inbetriebnahme des
Schleppers die bereitgestellten Informationen
lesen und beachten. Dadurch werden Unfälle
vermieden und die Garantie bleibt erhalten.
1191 801 15 50 DE - 02/2021 - 10
Einleitung
CE-Symbol