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Pflege und Wartung
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Fehlersuche
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EU-Entsorgungsrichtlinie
WARNUNG: Wartungsarbeiten sollten grundsätzlich vom Kundendienst des Herstellers ausgeführt werden.
Wenn Wartungs- und Reparaturarbeiten von einem sonstigen Fachbetrieb ausgeführt werden, müssen sie unter
Aufsicht einer Person erfolgen, die über einen Sachkundenachweis in der Handhabung von brennbarem Kältemittel
verfügt. Detailangaben hierzu finden Sie im Abschnitt „Wartungshinweise" der INSTALLATIONSANLEITUNG.
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Vorsicht: Brandgefahr /
Entflammbare Materialien