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CLIVET Cristallo IM1-Y-Serie Installations-, Bedienungs- Und Wartungshandbuch Seite 155

Split-type room air conditioner
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• Die Absaugausrüstung muss technisch einwandfrei, mit einer Bedienungsanleitung versehen
und für das Absaugen von brennbarem Kältemittel geeignet sein. Außerdem muss ein Satz
kalibrierter Waagen verfügbar sein, die in einem einwandfreien technischen Zustand sind.
• Die Schläuche müssen mit leckfrei trennenden Schnellkupplungen versehen und in
einwandfreiem technischem Zustand sein. Vor Gebrauch des Absauggeräts sicherstellen,
dass es einwandfrei funktioniert und vorschriftsgemäß gewartet wurde. Sämtliche
zugehörigen elektrischen Komponenten müssen staub- und wasserdicht verkapselt sein
und dürfen im Fall eines Kältemittelaustritts keine Zündquelle darstellen. Im Zweifelsfall den
Hersteller kontaktieren.
• Das abgesaugte Kältemittel muss dem Kältemittellieferanten im vorgeschriebenen
Absaugbehälter zurückgegeben und es muss das betreffende Abfallverbringungsformular
ausgefüllt werden. Keine unterschiedlichen Kältemittel in Absaugbehältern vermischen, vor
allem nicht in Flaschen.
• Falls der Verdichter oder das Kompressorenöl entfernt werden müssen, ist unbedingt darauf
zu achten, dass sie auf ein akzeptables Niveau evakuiert wurden, um sicherzustellen, dass
kein brennbares Kältemittel mehr im Schmierstoff vorhanden ist. Der Evakuierungsvorgang
muss vor dem Zurücksenden des Verdichters zum Lieferanten durchgeführt werden. Es darf
nur die elektrische Kurbelgehäuseheizung des Verdichters eingeschaltet werden, um diesen
Vorgang zu beschleunigen. Das aus der Anlage abgelassene Öl muss auf sichere Weise
entfernt werden.
20. Transport, Kennzeichnung und Lagerung der Geräte
1. Transport von Geräten, die brennbare Kältemittel enthalten
Einhaltung der Transportvorschriften
2. Kennzeichnung der Geräte mit Schildern
Einhaltung der vor Ort geltenden Bestimmungen
3. Entsorgung von Geräten, die brennbare Kältemittel enthalten
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
4. Lagerung von techn. Ausrüstung / Geräten
Die Lagerung der Geräte muss entsprechend den Herstelleranweisungen erfolgen.
5. Lagerung von verpackten (nicht verkauften) Geräten
Die Verpackung für die Lagerung muss derart ausgeführt sein, dass die verpackten Geräte
vor mechanischen Schäden geschützt sind, die zu einer Kältemittelleckage führen können.
Die Höchstzahl der zusammen gelagerten Geräte ist durch die vor Ort geltenden
Bestimmungen festgelegt.
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