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Entsorgung

Die Entsorgung von Altgeräten wird durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz "ElektroG" vom 20.
Oktober 2015 geregelt. Demnach müssen Besitzer von Elektroaltgeräten diese getrennt vom unsortierten
Hausmüll sammeln.
Trennen Sie Altbatterien und Altakkus vom Altgerät, bevor Sie diese an der Sammelstelle abgeben. Sam-
melstellen für Altgeräte sind die Sammelstellen an den Abfall- und Wertstoffhöfen der öffentlich-rechtli-
chen Entsorgungsträger oder die Rückgabestellen der Vertreiber. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
sind die Gemeinden und Landkreise. Die Entsorgung der Altgeräte bei den Sammelstellen der Kommunen
und Landkreise ist kostenlos. Diese informieren die privaten Haushalte in der Regel über Informationsbro-
schüren wie z.B. einen Abfallkalender oder über das Internet über die Standorte und Öffnungszeiten der
Sammelstellen sowie über weitere Möglichkeiten der Altgerätesammlung.
Elektroaltgeräte können bei den zur Rücknahme verpflichteten Vertreibern (Elektrogerätehändler und
Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 m²) abgegeben werden.
1. Diese nehmen alte Elektrogeräte mit Abmessungen von weniger als 25 cm kostenlos zurück, auch
wenn kein neues Gerät gekauft wird.
2. Geben Sie alte Elektrogeräte mit Abmessungen von mehr als 25 cm zurück, wenn ein neues Gerät mit
den gleichen Funktionen wie das alte Gerät kaufen.
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Hinweis: Die Entsorgung von Komponenten des Arbeitstischsystems sollte immer in
Übereinstimmung mit den örtlichen Umweltvorschriften erfolgen.

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