Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Während Der Fahrt; Kapitelübersicht; Caravanbetrieb - Dethleffs Caravan Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

5
Caravan - 12-10 - DE
Während der Fahrt
Kapitelübersicht
In diesem Kapitel finden Sie Hinweise zum Fahren mit dem Caravan.
Die Hinweise betreffen im Einzelnen:
die Fahrgeschwindigkeit
die Bremsen
das Rückwärtsfahren
5.1

Caravanbetrieb

Während der Fahrt dürfen sich keine Personen im Caravan aufhalten.
Die Caravans sind konstruktiv für eine technisch zulässige Höchstgeschwin-
digkeit von 100 km/h ausgelegt. Deshalb niemals schneller als 100 km/h
fahren.
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen der einzelnen Länder immer
beachten (siehe Kapitel 17).
Wesentliche Abweichungen beim Fahren mit dem Caravan gegenüber dem
Fahren ohne Caravan sind die größere Fahrzeugbreite und Fahrzeuglänge, eine
geringere Beschleunigung und der längere Bremsweg. Deshalb die Fahrweise auf
das veränderte Fahrverhalten beim Fahren mit dem Caravan einstellen.
Die Höchstgeschwindigkeit für Gespanne in Deutschland beträgt zurzeit 80 km/h.
Unter den folgenden Voraussetzungen kann auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
mit 100 km/h gefahren werden:
Der Caravan ist technisch für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ausge-
legt.
Die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs überschreitet nicht
3,5 t.
Das Zugfahrzeug ist mit ABS oder ABV ausgestattet.
Die Reifen des Caravans sind jünger als 6 Jahre (siehe Kapitel 14).
Die Reifen des Caravans tragen mindestens das Geschwindigkeits-Symbol "L"
(siehe Kapitel 14).
Der Caravan ist mit hydraulischen Achsstoßdämpfern ausgestattet.
Die Stützlast entspricht der maximal möglichen Stützlast (siehe
Abschnitt 4.6.4).
Die bei der Zulassungsstelle erhältliche Tempo-100-Plakette ist an der Rück-
seite des Caravans angebracht.
Die technisch zulässige Gesamtmasse des Caravans übersteigt nicht die Masse
im fahrbereiten Zustand des Zugfahrzeugs.
Der Caravan ist ausgestattet mit einer Sicherheitskupplung gemäß ISO 11555-1
oder mit einer anderen technischen Einrichtung, deren Betriebserlaubnis einen
sicheren Betrieb bis 120 km/h bestätigt.
Wahlweise kann das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdy-
namischen Stabilitäts-System für den Anhängerbetrieb ausgestattet sein. Über
das Stabilitäts-System muss eine Bestätigung des Herstellers vorliegen und es
muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein.
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für eine
Fahrt mit 100 km/h erfüllt sind.
Wenn der Caravan bereits vom Hersteller für Tempo-100-Regelung ausgelegt
ist, ist dies in den Zulassungsdokumenten des Caravans vermerkt.
Die Bescheinigung für die Zulassung zur Tempo-100-Regelung während der
Fahrt immer mitführen.
39
5Während der Fahrt

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis