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Gasanlage; Allgemeine Hinweise - Dethleffs Caravan Bedienungsanleitung

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Sicherheit
3
3.5

Gasanlage

3.5.1

Allgemeine Hinweise

Vor Fahrtbeginn, beim Verlassen des Fahrzeugs oder wenn die Gasgeräte
nicht benutzt werden, alle Gasabsperrventile und das Haupt-Absperrventil
an der Gasflasche schließen.
Beim Tanken, auf Fähren oder in der Garage darf kein Gerät (z. B. Heizung
oder Kühlschrank) in Betrieb sein, wenn es mit offener Flamme betrieben
wird. Explosionsgefahr!
Wenn ein Gerät mit offener Flamme betrieben wird, das Gerät nicht in
geschlossenen Räumen (z. B. Garagen) in Betrieb nehmen. Vergiftungs- und
Erstickungsgefahr!
Die Gasanlage nur von einer autorisierten Fachwerkstatt warten, reparieren
oder ändern lassen.
Die Gasanlage vor Inbetriebnahme und gemäß den nationalen Bestim-
mungen von einer autorisierten Fachwerkstatt prüfen lassen. Dies gilt auch
für nicht angemeldete Fahrzeuge. Bei Änderungen an der Gasanlage die
Gasanlage sofort von einer autorisierten Fachwerkstatt prüfen lassen.
Auch der Gasdruckregler und die Abgasrohre müssen geprüft werden. Der
Gasdruckregler muss nach spätestens 10 Jahren ersetzt werden. Verantwort-
lich für die Veranlassung der Maßnahme ist der Halter des Fahrzeugs.
Bei Defekt an der Gasanlage (Gasgeruch, hoher Gasverbrauch) besteht
Explosionsgefahr! Sofort Haupt-Absperrventil an der Gasflasche schließen.
Fenster und Türen öffnen und gut lüften.
Bei Defekt an der Gasanlage: Nicht rauchen, keine offenen Flammen ent-
zünden und keine Elektroschalter (Lichtschalter usw.) betätigen.
Vor Inbetriebnahme der Kochstelle für eine ausreichende Belüftung sorgen.
Fenster oder Dachhaube öffnen.
Gaskocher oder Gasbackofen nicht für Heizzwecke verwenden.
Wenn mehrere Gasgeräte vorhanden sind, ist für jedes Gasgerät ein Gasab-
sperrventil erforderlich. Wenn einzelne Gasgeräte nicht genutzt werden, das
jeweilige Gasabsperrventil schließen.
Zündsicherungen müssen nach Erlöschen der Gasflamme innerhalb einer
Minute schließen. Dabei ist ein Klicken hörbar. Funktion von Zeit zu Zeit
prüfen.
Die eingebauten Gasgeräte sind ausschließlich für einen Betrieb mit Pro-
pangas, Butangas oder mit einem Gemisch beider Gase ausgelegt. Der Gas-
druckregler sowie alle eingebauten Gasgeräte sind auf einen Betriebsdruck
von 30 mbar ausgelegt.
Propangas ist bis -42 °C, Butangas dagegen nur bis 0 °C vergasungsfähig. Bei
tieferen Temperaturen ist kein Gasdruck mehr vorhanden. Butangas ist für
den Winterbetrieb nicht geeignet.
Regelmäßig den Gasschlauch am Gasflaschenanschluss auf Dichtheit prüfen.
Der Gasschlauch darf keine Risse aufweisen und nicht porös sein. Den Gas-
schlauch spätestens 10 Jahre nach Herstellungsdatum in einer autorisierten
Fachwerkstatt auswechseln lassen. Der Betreiber der Gasanlage muss den
Austausch veranlassen.
Der Gaskasten ist aufgrund seiner Funktion und Konstruktion ein nach außen
offener Raum. Die serienmäßig eingebaute Zwangslüftung nie abdecken
oder zustellen. Ausströmendes Gas kann sonst nicht nach außen abgeleitet
werden.
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Caravan - 12-10 - DE

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