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4.2

Einsatzort

}
Gefahr!
Nicht in explosionsgefährdeten Bereichen in Betrieb nehmen!
Die Motoren sind für folgende Nennbedingungen ausgelegt:
Umgebungs− bzw. Kühllufttemperatur bis +40 °C (bei Abweichungen siehe (Kap.
ƒ
3.2.1).
Aufstellungshöhe bis 1000 m über NN (bei Abweichungen siehe Kap. 3.2.1).
ƒ
Ungehinderte Be− und Entlüftung ermöglichen!
ƒ
Erneute Ansaugung der warmen Abluft durch den Motor vermeiden!
ƒ
Betrieb innerhalb des zulässigen Regelbereiches bei eigenbelüfteten Motoren.
ƒ
BA 13.0008 − DE
3.0
Mechanische Installation
l
4
Einsatzort
19

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