Bedienung des Gerätes
Spannschrauben der Verschlusseinrichtung mit 2,5 Nm anziehen. Nur bei dieser Vorspannung
sind Innendrücke bis max. 5 bar zulässig.
HINWEIS
Beschädigung des Mahlraumdeckels und des Gerätes
Die drei Schrauben an der Sicherheitsklammer des Begasungsdeckels können locker werden
und das Innere des Gerätes beschädigen.
Prüfen Sie nach dem Festziehen der Sicherheitsspannvorrichtung ob die drei Schrauben der
Sicherheitsklammer noch fest angezogen sind.
Bitte beachten Sie, dass die Mahlbecher in Abhängigkeit der Mahlbechergröße, der
Kugelfüllung, der Drehzahl und der Mahldauer sich durchaus auf über 100°C erwärmen können.
Die PM100 ist mit einem Lüfter ausgestattet, der die bei der Vermahlung entstehende Abwärme
direkt aus dem Mahlraum absaugt. Das Absaugvolumen pro Stunde ist größer als das 20. fache
Mahlraumvolumen. Der Lüfter verfügt über eine Stillstandsüberwachung mit Signalisierung.
Den Luftstrom des Lüfters während der Vermahlung gegebenenfalls in einen Abzug ableiten.
Vor der Mahlbecherentnahme den festen Sitz der Verschlussvorrichtung prüfen.
Mahlbecher nur mit Verschlussvorrichtung entnehmen und nur an sicherer Position
(Absaugeinrichtung) nach dem Abkühlen öffnen.
5.22 Nassvermahlung mit leicht entzündlichen Materialien
Nassvermahlungen unter Verwendung von leicht entzündlichen Materialien sind unter
Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen in diesem Gerät zulässig.
Bei der Verwendung von leicht entzündlichen Materialien als Mahlhilfe wie z.B. Hexan,
Isopropanol, Ethanol, Benzin oder ähnlichem ist davon auszugehen, dass das Innere der
Mahlbecher in Zone 0, d.h. ein ständig vorhandenes Explosionsgemisch, einzugruppieren ist.
Es ist daher zu verhindern, dass explosionsfähige Dämpfe während des Mahlvorganges aus
den eingespannten Mahlbechern entweichen können, bzw. in Bereiche gelangen können, in
denen die notwendige Zündenergie vorhanden ist. Diese Dämpfe werden insbesondere auch
durch die dabei stattfindende Erwärmung und dem daraus resultierenden Druckanstieg im
Inneren des Mahlbechers nach Außen gedrückt.
Es ist daher dringend zu empfehlen, dass der Betreiber (Arbeitgeber) des Gerätes vor
Verwendung entsprechender Lösemittel in einem stimmigen Explosionsschutzkonzept die
bestehenden Gefahren entsprechend der örtlichen Bedingungen bewertet und, wenn
erforderlich, ergänzende organisatorische Maßnahmen in einem Explosionsschutzdokument
schriftlich festhält.
In der EU ist diese Vorgehensweise entsprechend der EG-Richtlinie 89/391/EWG nach Artikel
118 und 118a geregelt. In anderen Ländern außerhalb der EU sind die vergleichbaren
Bestimmungen zu beachten.
Folgendes muss seitens des Gerätes geprüft werden:
− Es dürfen nur Mahlbecher mit Sicherheitsverschlussvorrichtungen verwendet
werden!
− Bei der Wahl der Lösungsmittel ist die Beständigkeit der O-Ringe (EPDM 75° Shore) und
bei Verwendung von Keramikeinsätzen die Beständigkeit der verwendeten Kleber zu
berücksichtigen.
− Die Sicherheitsverschlussvorrichtungen der Mahlbecher müssen alle fest angezogen
werden.
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