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IBM Ultra Density Enterprise C19 Installations- Und Wartungshandbuch Seite 92

Module pdu+ und pdu
Inhaltsverzeichnis

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SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung des
Vertrages durch IBM im Zusammenhang mit diesen Gewährleistungsbestimmungen
entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine
bezahlt haben.
SCHWEIZ
Weitere Zuständigkeiten des Kunden: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden
Satz ergänzt:
Persönliche Daten schließen auch Informationen über Sie selbst als juristische Per-
son ein.
TÜRKEI
Umfang dieser Gewährleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Der Gewährleistungszeitraum für Maschinen beträgt mindestens 2 Jahre.
GROSSBRITANNIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den
folgenden Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet „Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis vonseiten von IBM im Zusammenhang mit
oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die IBM Ihnen gegenüber
rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder aufgrund
unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die glei-
chen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden betrachtet.
Soweit Sie aus Verschulden von IBM zu Schaden gekommen sind, haben Sie
Anspruch auf Entschädigung vonseiten von IBM.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von IBM Ihnen gegenüber.
1. IBM haftet unbegrenzt für:
2. IBM haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen IBM
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet IBM insgesamt
Diese Einschränkungen gelten auch für die Unterlieferanten und Reseller von IBM.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM, die Unterlieferanten und Reseller insge-
samt haftbar gemacht werden können.
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Ultra Density Enterprise C19/C13 - Module PDU+ und PDU: Installations- und Wartungshandbuch
a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von IBM verur-
sacht wurden, und
b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des "Sale of Goods Act 1979"
oder aus Ziffer 2 des "Supply of Goods and Services Act 1982" oder gesetz-
licher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern.
nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit
die Schäden fahrlässig von IBM verursacht wurden.
für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu einem Betrag von 1)
75.000 Pfund Sterling oder 2) 125 % des gesamten für die betreffende
Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw. die zu zahlenden Gebühren.

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Diese Anleitung auch für:

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