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IBM Ultra Density Enterprise C19 Installations- Und Wartungshandbuch Seite 84

Module pdu+ und pdu
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ter („SIAC-Richtlinien") geregelt bzw. beigelegt. Der in Schriftform abzufassende
Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien, ohne Einspruchsmög-
lichkeit, und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung enthalten.
Die Anzahl Schiedsrichter ist drei, wobei jede Partei berechtigt ist, einen Schieds-
richter zu ernennen. Die zwei von den Parteien ernannten Schiedsrichter bestim-
men vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Dieser übernimmt den
Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des SIAC
übernommen werden. Bei Ausfällen eines der beiden anderen Schiedsrichter kann
dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren wird an dem
Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters
innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren
Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter zum alleinigen
Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt
wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehö-
renden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische
Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen
Sprachen.
HONGKONG (SONDERVERWALTUNGSREGION VON CHINA)
Soweit Transaktionen betroffen sind, die in Hongkong (Sonderverwaltungsregion
von China) eingeleitet und durchgeführt werden, werden Aussagen in dieser Verein-
barung, die das Wort „Land" enthalten (z. B. „Erwerbsland" und „Installationsland")
ersetzt durch „Hongkong (Sonderverwaltungsretion von China)."
INDIEN
Haftungsbegrenzung: Die Ziffern 1 und 2 dieses Abschnitts werden wie folgt
ersetzt:
1. Personenschäden (einschließlich Tod) oder Schäden an Immobilien und beweg-
2. sonstige tatsächliche Schäden, die durch Nichterfüllung von Lieferungen oder
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzuge-
fügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, werden in Bangalore, Indien, in Übereinstimmung mit
den geltenden Gesetzen Indiens geregelt bzw. beigelegt. Der in Schriftform abzu-
fassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien, ohne Ein-
spruchsmöglichkeit, und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung
enthalten.
Die Anzahl Schiedsrichter ist drei, wobei jede Partei berechtigt ist, einen Schieds-
richter zu ernennen. Die zwei von den Parteien ernannten Schiedsrichter bestim-
men vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Dieser übernimmt den
Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten der Anwalts-
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Ultra Density Enterprise C19/C13 - Module PDU+ und PDU: Installations- und Wartungshandbuch
lichen Sachen nur bei Fahrlässigkeit von IBM und
Leistungen hinsichtlich dieser Vereinbarung entstanden sind, in der Höhe des
Betrags, den Sie für die Maschine bezahlt haben, die Gegenstand des
Anspruchs ist. Im Rahmen dieser Haftungsbegrenzung umfasst der Begriff
„Maschine" den Maschinencode und den lizenzierten internen Code („LIC").

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