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Anhang B. Erklärung Über Begrenzte Gewährleistung Z1254753-09 08/2006; Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen - IBM Ultra Density Enterprise C19 Installations- Und Wartungshandbuch

Module pdu+ und pdu
Inhaltsverzeichnis

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Anhang B. Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-
4753-09 08/2006

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Diese Erklärung über begrenzte Gewährleistung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestim-
mungen, Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen und Teil 3 - Gewährleistungs-
informationen. Die Bestimmungen in Teil 2 ersetzen oder ändern die Bestimmungen
in Teil 1.
IBM erbringt die nachfolgend beschriebenen Gewährleistungen nur für Maschinen,
die für den Eigenbedarf erworben wurden, und nicht für zum Weiterverkauf erwor-
bene Maschinen. Der Begriff „Maschine" steht für eine IBM Maschine, ihre Optio-
nen, Zusatzeinrichtungen, Typen- und Modellumwandlungen oder -erweiterungen,
Elemente oder Zubehör bzw. deren beliebige Kombination. Der Begriff „Maschine"
umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich auf der Maschine installierte
Softwareprogramme. Gesetzlich unabdingbare Verbraucherschutzrechte gehen
den nachfolgenden Bestimmungen vor.
Diese Erklärung über begrenzte Gewährleistung ist in mehreren Sprachen auf der
folgenden IBM Internetseite verfügbar: http://www.ibm.com/servers/support/
machine_warranties/.
Umfang dieser Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass jede Maschine in Material und Ausführung fehlerfrei ist und
den entsprechenden Spezifikationen entspricht. „Spezifikationen" sind maschinen-
spezifische Informationen in einem Dokument mit dem Titel „Offiziell veröffentlichte
Spezifikation", das auf Anfrage erhältlich ist.
Während der Gewährleistungsdauer stellt IBM einen Reparatur- und Austausch-
service für die Maschine bereit, der im Rahmen der für die Maschine geltende Art
von Gewährleistungsservice von IBM festgelegt wird. Bei der Gewährleistungsdauer
für die Maschine handelt es sich um einen festgelegten Zeitraum, der mit dem
Datum der Installation beginnt. Sofern von IBM bzw. dem Reseller nicht anders
angegeben wird, ist das Datum auf Ihrem Kassenbeleg das Installationsdatum. Der
für Ihre Maschine geltende Gewährleistungszeitraum, die Art der Gewährleistung
und die Servicestufe, werden in Teil 3 bezeichnet.
Bei vielen Zusatzeinrichtungen, Modellumwandlungen oder -erweiterungen müssen
Teile der Maschine entfernt und an IBM zurückgegeben werden. Ein IBM Ersatzteil
erhält den Gewährleistungsstatus des entfernten Teils. Ein IBM Teil, das zu einer
Maschine hinzugefügt wird, ohne ein zuvor installiertes Teil zu ersetzen, unterliegt
der Gewährleistung, die zum Datum der Installation gültig war. Solange IBM keine
anderen Angaben macht, entsprechen Gewährleistungszeitraum, Art der Gewähr-
leistung und Servicestufe eines solchen Teils denen der Maschine, in der es instal-
liert ist.
Sofern von IBM nicht anders angegeben, gelten diese Gewährleistungs-
bestimmungen nur in dem Land oder der Region, in dem/der Sie die Maschine
erworben haben.
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Diese Anleitung auch für:

Ultra density enterprise c13

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