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IBM Ultra Density Enterprise C19 Installations- Und Wartungshandbuch Seite 87

Module pdu+ und pdu
Inhaltsverzeichnis

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EUROPA, NAHER UND MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EMEA-LÄNDER:
Diese Gewährleistung gilt für Maschinen, die Sie bei IBM oder einem IBM Reseller
erworben haben.
Gewährleistungsservice:
Der folgende Absatz wird in Westeuropa (Andorra, Belgien, Dänemark, Deutsch-
land, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island,
Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, den Niederlan-
den, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, der Schweiz,
der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, im Vati-
kan, Zypern sowie in allen später in die Europäische Union aufgenommenen Staa-
ten, ab dem Datum des Beitritts) hinzugefügt:
Die Gewährleistung für Maschinen, die in Westeuropa erworben werden, hat in
allen westeuropäischen Ländern Gültigkeit, vorausgesetzt, die Maschinen wurden
in diesen Ländern angekündigt und zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie eine Maschine in einem westeuropäischen Land erwerben, das unter die
vorangehende Definition fällt, können Sie für diese Maschine Gewährleistungs-
service in jedem der genannten Länder von (1) einem zum Ausführen von
Gewährleistungsservices autorisierten IBM Reseller oder (2) von IBM in Anspruch
nehmen, vorausgesetzt, die Maschine wurde von IBM in dem Land angekündigt
und zur Verfügung gestellt, in dem Sie den Service in Anspruch nehmen möchten.
Wenn Sie eine Maschine in einem Land des Mittleren Ostens oder in einem afrika-
nischen Land erwerben, können Sie für diese Maschine Gewährleistungsservice
von der IBM Außenstelle im jeweiligen Land oder von einem zum Ausführen von
Gewährleistungsservice autorisierten IBM Reseller im jeweiligen Land in Anspruch
nehmen. In Afrika wird Gewährleistungsservice in einem Umkreis von 50 Kilometern
vom Standort eines von IBM autorisierten Serviceproviders bereitgestellt. Ab einer
Entfernung von 50 Kilometern vom Standort eines von IBM autorisierten Service-
providers müssen Sie die Transportkosten für die Maschinen übernehmen.
Geltendes Recht: Der folgende Text „dass die Gesetze des Landes zur Anwen-
dung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" wird ersetzt durch:
1) „dass die Gesetze Österreichs" in Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weiß-
russland, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Georgien, Ungarn,
Kasachstan, Kirgisien, Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland,
der Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Turkmenistan, der Ukraine, Usbekis-
tan; 2) „dass die Gesetze Frankreichs" in Algerien, Benin, Burkina Faso, Kame-
run, Kap Verde, der Zentralafrikanischen Republik, im Tschad, auf den
Komoren, im Kongo, Dschibuti, der Demokratischen Republik Kongo,
Äquatorialguinea, Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Gabun,
Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Elfenbeinküste, Libanon, Madagaskar, Mali,
Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Marokko, Neukaledonien, Niger, Réunion,
Senegal, Seychellen, Togo, Tunesien, auf Vanuatu sowie Wallis und Futuna;
3) „dass die Gesetze Finnlands" in Estland, Lettland und Litauen; 4) „dass die
Gesetze Englands" in Angola, Bahrain, Botsuana, Burundi, Ägypten, Eritrea,
Äthiopien, Ghana, Jordanien, Kenia, Kuwait, Liberia, Malawi, Malta, Mosambik,
Nigeria, Oman, Pakistan, Katar, Ruanda, Sao Tome, Saudi-Arabien, Sierra
Leone, Somalia, Tansania, Uganda, den Vereinigten Arabischen Emiraten,
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Anhang B. Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-09 08/2006

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Diese Anleitung auch für:

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