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Skoda CITIGOe iV Betriebsanleitung Seite 100

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98 Technische Daten und Vorschriften ›
der Fahrzeugübergabe" dieser Betriebsanleitung do-
kumentiert.
ŠKODA Garantie für Neuwagen
Über die aus rechtlichen Vorschriften hervorgehen-
den Rechte aus mangelhafter Erfüllung hinaus ge-
währt Ihnen die Gesellschaft ŠKODA AUTO die ŠKO-
DA Garantie für Neuwagen (nachfolgend als „ŠKODA
Garantie" bezeichnet), nach den im weiteren Text be-
schriebenen Konditionen.
Im Rahmen der ŠKODA Garantie wird die Gesell-
schaft ŠKODA AUTO folgende Leistungen bereit-
stellen
1)
:
Kostenlose Reparatur von Schäden aufgrund eines
Mangels, die innerhalb von zwei Jahren ab Beginn
der ŠKODA Garantie an Ihrem Fahrzeug auftreten.
Kostenlose Reparatur von Schäden aufgrund eines
Lackmangels, die innerhalb von drei Jahren ab Be-
ginn der ŠKODA Garantie an Ihrem Fahrzeug auf-
treten.
Kostenlose Reparatur von Durchrostungen an der
Karosserie, die innerhalb von zwölf Jahren ab Ga-
rantiebeginn an Ihrem Fahrzeug auftreten. Als
Durchrostungen der Karosserie sind ausschließlich
Durchrostungen von Karosserieblechen von der In-
nenseite zur Außenseite von der ŠKODA Garantie
erfasst.
Kostenlose Reparatur der Hochvoltbatterie, wenn
der Schaden innerhalb von 8 Jahren oder vor dem
Erreichen einer Laufleistung von 160 000 km/
100 000 Meilen (je nachdem, was zuerst eintritt)
ab Beginn der ŠKODA Garantie eintritt.
Eine Verringerung der Kapazität der Hochvoltbat-
terie über die Zeit ist eine natürliche Eigenschaft
der Technik und stellt keinen Mangel im Sinne der
ŠKODA Garantie dar (es handelt sich um einen na-
türlichen Verschleiß), sofern dieser vom ŠKODA
Servicepartner gemessene Wert vor Ablauf der 8
Jahre oder vor dem Erreichen einer Laufleistung
von 160 000 km/100 000 Meilen (je nachdem, was
zuerst eintritt) ab Beginn der ŠKODA Garantie
nicht 70 % der nutzbaren Gesamtkapazität unter-
schreitet.
Der Beginn der ŠKODA Garantie ist der Tag, an dem
der Neuwagen durch einen ŠKODA Partner dem ers-
ten Käufer, der kein ŠKODA Partner ist, zur Benut-
2)
zung übergeben wird
.
Der ŠKODA Partner trägt dieses Datum in die zuge-
hörigen Systeme des Herstellers ein. Jeder beliebige
Aufgrund der Anforderungen der allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen oder der landesspe-
1)
zifischen Marktanforderungen, kann vom ŠKODA Partner oder Importeur eine Garantie über den Rahmen
der angeführten ŠKODA Garantie hinaus bereitgestellt werden. Diese lokale Garantie erweitert den Erfül-
lungsumfang gemäß den spezifischen Garantiebedingungen des ŠKODA Partners oder Importeurs.
Aufgrund der Anforderungen der allgemein verbindlichen landesspezifischen gesetzlichen Bestimmungen,
2)
kann anstatt des Datums der Fahrzeugübergabe das Datum der Erstzulassung angegeben werden.
Rechte aus mangelhafter Erfüllung, ŠKODA Garantien
ŠKODA Partner teilt Ihnen dieses Datum auf Anfrage
mit.
Die Mangelbeseitigung im Rahmen der ŠKODA Ga-
rantie kann durch Ersatz oder Instandsetzung der
mangelhaften Teile erfolgen. Dies bezieht sich eben-
falls auf die Hochvoltbatterie und deren Komponen-
ten. Über die Art der Mangelbeseitigung entscheidet
der ŠKODA Servicepartner. Die Mangelbeseitigung
erfolgt innerhalb einer entsprechend den Möglich-
keiten des ŠKODA Servicepartners angemessenen
Frist. Ersetzte Teile werden zum Eigentum des ŠKO-
DA Servicepartners.
Bei Ansprüchen aus der ŠKODA Garantie bezüglich
Schäden an der Hochvoltbatterie, wird die Kapazität
der Hochvoltbatterie nach der Mangelbeseitigung
mindestens 70 % der nutzbaren Gesamtkapazität be-
tragen, und das bei Berücksichtigung aller relevanten
Faktoren, einschließlich des Alters, Zustands und der
Laufleistung des Fahrzeugs.
Weitergehende Ansprüche aus dieser ŠKODA Ga-
rantie bestehen nicht. Insbesondere entsteht kein
Anspruch auf Ersatzlieferung, kein Rücktrittsrecht,
kein Anspruch auf Kaufpreisnachlass, auf Bereitstel-
lung eines Ersatzwagens für die Dauer der Nachbes-
serung und auf Schadenersatz.
Die ŠKODA Garantie kann bei jedem beliebigen ŠKO-
DA Servicepartner geltend gemacht werden.
Es bestehen keine Ansprüche aus der ŠKODA Garan-
tie, wenn Fahrzeugschäden im ursächlichen Zusam-
menhang mit einem der nachfolgenden Umstände
entstanden sind:
Die Servicearbeiten wurden nicht rechtzeitig und
fachgerecht nach den Vorschriften der Gesell-
schaft ŠKODA AUTO durchgeführt, oder deren
Durchführung wurde seitens des Kunden bei der
Geltendmachung von Ansprüchen aus der ŠKODA
Garantie nicht belegt.
Von Ihnen ein Schaden nicht unverzüglich bei ei-
nem Fachbetrieb angezeigt oder nicht fachgerecht
beseitigt wurde.
Die Beschädigung bezieht sich auf Teile, die einem
natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z. B. Reifen,
Zündkerzen, Wischerblätter, Bremsbeläge und
Bremsscheiben, Kupplung, Glühlampen, Synchron-
ringe u. Ä.
Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse (z. B. Un-
fall, Hagel, Überschwemmung, Feuer u. Ä.).
Einbau, Anschluss von Teilen oder Zubehör, Durch-
führung sonstiger Anpassung oder technischer Än-

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