5.2. Füher-Qualifikation
Um die Sicherheit des Arbeitsvorgangs zu gewährleisten muss jede die Maschine bedienende
Person folgende Anforderungen erfüllen:
Der Führer muss Führerschein haben, im Stande sein, Fahrzeuge sicher zu führen und
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Strassenverkehrsregeln kennen.
Muss körperlich fit sein, um die Maschine bedienen zu können.
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Darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten stehen, die das Führen von
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Fahrzeugen und die Bedienung von Maschinen beeinflussen.
Soll diese Anleitung zur Kenntnis nehmen und deren Anweisungen auch folgen.
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Der Führer soll die Funktionsweise sowohl des Traktors als auch der Maschine kennen, er muss
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die aus Arbeitseinsatz fließenden Gefahren einschätzen und ihnen vorbeugen können.
❑
5.3. Transport und Lieferung
Die Vorderachse des Traktors soll ausreichend belastet sein, um das Gleichgewicht zu
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gewährleisten. Bei Bedarf Gewichte an der Vorderachse einsetzen.
Fahrtgeschwindigkeit zu jeweiligen Verhältnissen anpassen.
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Fahrtgeschwindigkeit an den Straßenverhältnissen anpassen und Strassenverkehrsvorschriften.
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Während der Ausführung von Kurvenfahrten, gilt es äußerst vorsichtig vorzugehen und die Maße
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der Maschine zu beachten.
Die Fahrt auf der Maschine sowie der Transport von Gegenständen auf der Maschine sind verboten.
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5.3.1. Verlagern der Maschine auf ein anderes Fahrzeug für Transportzweckeh
Für die Sicherheit während des Transports der Maschine ist der Fahrer und die Spedition
verantwortlich. Damit die Verlagerung des Schneepflugs auf ein anderes Fahrzeug sicher stattfinden
kann, sollten folgende Punkte beachtet werden:
zum Anheben des Schneepflugs gilt es eine Hebemaschine zu benutzen, dessen Tragkraft größer
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ist als die des Schneepflugs, welche auf dem Typenschild angebeben ist. Das gleiche gilt für die
zum Anheben verwendetetn Ketten und Seile,
die Transportgurte und Seile dürfen nicht beschädigt sein. Bei sichtbaren Beschädigungen gilt es
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diese gegen neuen auszutauschen,
den Schneepflug gilt es nur an den Transportpunkten anzuheben, die mit einem Hakenaufkleber
gekennzeichnet sind (Abb. 3),
während der Anbringung der Transportketten, Seile usw. gilt es immer den Schwerpunkt zu
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beachten (Abb. 4),
zum Anheben des Schneepflugs gilt es entsprechend lange Seile zu verwenden, so dass der Winkel
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zwischen den Seilen und dem Schneepflug nicht mehr als 120° und der Anstellwinkel zwischen
Zugstange und Erdboden nicht mehr als 60° beträgt,
die schwenkbaren Elemente gilt es in der Transportposition zu verriegeln,
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während der Verlagerung der Maschine auf ein anderes Transportfahrzeug, dürfen sich in dem
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Bewegungsumkreis keine unbefugten Personen aufhalten,
den Schneepflug gilt es auf der Aufladefläche des Transportfahrzeugs so zu sichern, dass ein
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eigenständiges Verlagern nicht möglich ist.
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