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ProMinent Meta MTKa Betriebsanleitung Seite 9

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WARNUNG!
Zur Installation und zum Betrieb von Geräten in
explosionsgefährdeten Bereichen ist in Europa
die europäische Betreiberrichtlinie 99/92/EG
(ATEX 137), in Deutschland umgesetzt durch
die Betriebssicherheitsverordnung und die
deutsche Gefahrstoffverordnung, zu beachten.
Die europäischen Normen EN 1127-1, EN
60079-10, EN 60079-14, EN 60079-17 sowie
EN 60079-25 und EN 50039 für eigensichere
Stromkreise sind zu beachten. (In Deutschland
sind diese Normen teilweise umgesetzt durch
VDE 0165 und VDE 0118.)
Außerhalb der EG sind die entsprechenden
nationalen Vorschriften zu beachten.
Installationen im EX-Bereich müssen von einer
„anerkannt befähigten" Person geprüft werden.
Dies gilt besonders für eigensichere elektrische
Stromkreise.
Die nachfolgend gegebenen Informationen
beziehen sich im Wesentlichen auf die Beson‐
derheiten im EX-Bereich, sie ersetzen nicht die
Standard-Betriebsanleitung.
Um elektrostatische Aufladung und Funken zu
vermeiden, Kunststoffteile nur vorsichtig mit
feuchtem Tuch reinigen.
WARNUNG!
Warnung vor gefährlichem oder unbekanntem
Dosiermedium
Falls ein gefährliches oder unbekanntes Dosierme‐
dium verwendet wurde: Es kann bei Arbeiten an
der Pumpe an den hydraulischen Teilen austreten.
Vor Arbeiten an der Pumpe passende Schutz‐
maßnahmen ergreifen (wie z.B. Schutzbrille,
Schutzhandschuhe, ...). Sicherheitsdatenblatt
des Dosiermediums beachten.
Vor Arbeiten an der Pumpe die Fördereinheit
entleeren und spülen.
WARNUNG!
Gefährdung durch einen Gefahrstoff!
Mögliche Folge: Tod oder schwerste Verletzungen.
Beachten Sie beim Umgang mit Gefahrstoffen,
dass die aktuellen Sicherheitsdatenblätter der
Gefahrstoff-Hersteller vorliegen. Die notwendigen
Maßnahmen ergeben sich aus dem Inhalt des
Sicherheitsdatenblatts. Da aufgrund neuer
Erkenntnisse das Gefährdungspotenzial eines
Stoffes jederzeit neu bewertet werden kann, ist
das Sicherheitsdatenblatt regelmäßig zu über‐
prüfen und bei Bedarf zu ersetzen.
Für das Vorhandensein und den aktuellen Stand
des Sicherheitsdatenblatts und die damit verbun‐
dene Erstellung der Gefährdungsbeurteilung der
betroffenen Arbeitsplätze ist der Anlagenbetreiber
verantwortlich.
Sicherheitskapitel
9

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