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Außerbetriebsetzung; Entsorgung Und Recycling - Auma FQM 05.1 Handbuch

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Fail-Safe-Einheit in Ausführung SIL
mit nicht sicherheitsrelevanten Stellantrieben
5.5.
Außerbetriebsetzung
5.6.

Entsorgung und Recycling

Die sicherheitsbezogenen Kennzahlen gelten für die in den technischen Daten
festgelegten Zyklen bzw. Regelschritte und für einen Zeitraum von typischerweise
bis zu 10 Jahren (das zuerst erreichte Kriterium zählt). Danach steigt die
Ausfallwahrscheinlichkeit an.
Eine Verlängerung dieses Zeitraums „durch entsprechende Maßnahmen des
Herstellers und Betreibers" gemäß der nationalen Fußnote NOTE 3 zur
ANMERKUNG 3 der deutschen Fassung der IEC 61508-2:2010 7.4.9.5 b) ist in
vielen Fällen grundsätzlich möglich. Dies liegt in der Verantwortung des Betreibers
der geeignete Maßnahmen zu ergreifen hat. In jedem Fall müssen diese Maßnahmen
einen Service durch die AUMA Riester GmbH & Co. KG beinhalten. Die o.g. 500
Fail-Safe Zyklen dürfen dabei nicht überschritten werden.
Falls der Stellantrieb mit Sicherheitsfunktion außer Betrieb gesetzt wird, muss
folgendes beachtet werden:
Der Einfluss der Außerbetriebsetzung auf zugehörige Geräte, Einrichtungen
oder andere Arbeiten muss evaluiert werden.
Die Sicherheits- und Warnhinweise der zum Stellantrieb gehörenden Betriebs-
anleitung müssen eingehalten werden.
Die Außerbetriebsetzung darf nur durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen.
Die Außerbetriebsetzung muss sachgerecht dokumentiert werden.
Die Außerbetriebsetzung darf nur in der FQM-Fail-Safe-Endlage (Feder ent-
spannt) vorgenommen werden.
Verletzungsgefahr durch hohe Federspannung!
In der Fail-Safe-Einheit befinden sich Federn die unter hoher Spannung stehen.
Diese Federn können sich beim nicht fachgerechten Öffnen des Gehäuses unkon-
trolliert entspannen.
FQM Gehäuse NICHT öffnen.
Unsere Geräte sind Produkte mit einer langen Lebensdauer. Jedoch kommt auch
hier der Zeitpunkt, an dem sie ersetzt werden müssen. Die Geräte sind modular
aufgebaut und können dadurch gut stofflich getrennt und sortiert werden nach:
verschiedenen Metallen
Kunststoffe
Fette und Öle
Generell gilt:
Fette und Öle sind in der Regel wassergefährdende Stoffe, die nicht in die
Umwelt gelangen dürfen.
Demontiertes Material einer geregelten Entsorgung bzw. der getrennten stoffli-
chen Verwertung zuführen.
Nationale Entsorgungsvorschriften beachten.
Installation, Inbetriebnahme und Betrieb
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