Gebrauchsanweisung für Siro II
17. Juristische Garantiebedingungen
I. Gegenstand der Garantie
Diese Garantie gilt für Rollstühle, Stehfahrer und Sitzschalen-Untergestelle der Firma
SORG Rollstuhltechnik GmbH + Co.KG.
Gesetzliche Ansprüche aus Mängelgewährleistung des Endverbrauchers gegenüber
dem Sanitätshaus oder anderen Dienstleistern, die die Versorgung des Patienten zu
verantworten haben, werden nicht berührt.
II. Umfang der Garantie
SORG Rollstuhltechnik GmbH + Co.KG gewährt 5 Jahre Garantie nach Ersteinsatz
auf Rahmenteile und Kreuzstreben unter Beachtung der Bedingungen aus Abschnitt
III und unter Ausschluss nach Abschnitt IV. Die Garantie gewährt dem Endabnehmer
Ansprüche aus Ersatzlieferung und Nachbesserung nach Maßgabe des Absatzes 2.
Treten 2 Jahre nach Ersteinsatz Fertigungs- und/oder Materialfehler auf, so ersetzt
SORG Rollstuhltechnik GmbH + Co.KG nach seiner Wahl den Rollstuhl insgesamt
oder tauscht aus oder repariert schadhafte Teile des Rahmens und der Kreuzstreben.
Danach ist SORG Rollstuhltechnik GmbH + Co.KG verpflichtet, nur die schadhaften
Teile auszutauschen. Weitergehende Ansprüche auf Minderung, Schadenersatz oder
Rückgängigmachung des Vertrages werden nicht gewährt.
III. Bedingungen für die Inanspruchnahme
Die folgenden Punkte müssen erfüllt sein, um einen Anspruch geltend machen zu
können:
•
es muss sich um einen Ersteinsatz handeln
•
der Rollstuhl muss durch einen kassenzugelassenen Fachbetrieb angepasst
worden sein
•
die Weitergabe der Komplettversorgung muss durch den kassenzugelassenen
Fachbetrieb mit einem beigefügtem Mängelbericht erfolgt sein
•
Veränderungen an einem Rollstuhl dürfen nicht über die von SORG
Rollstuhltechnik GmbH + Co. KG vorgesehenen Ergänzungen hinausgehen, es
sei denn, dass diese im Einzelfall mit SORG Rollstuhltechnik GmbH + Co.KG
vereinbart wurden
•
unsere Produkte dürfen nur von qualifizierten Fachkräften unter ausschließlicher
Verwendung von Originalersatzteilen repariert und erweitert werden.
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