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Still RX70 Originalbetriebsanleitung Seite 313

Treibgasstapler
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Bedienung
Folgende Sicherheitsregeln stets beachten:
• Sicherheitstechnische Richtlinien für
Flüssiggas-Kraftfahrzeuge beachten.
• Den Treibgastank nur durch unterwiesene
Personen befüllen lassen.
• Den Treibgastank nur an Füllanlagen befül-
len, in denen Druckgase in Druckgasbehäl-
ter ausschließlich zur eigenen Verwendung
gefüllt werden („nicht erlaubnisbedürftige
Füllanlagen").
• Vor dem Anschließen der Füllpistole prüfen,
ob der Treibgastank (1) oder die Armatur (2)
Mängel aufweisen.
• Prüffristen der Druckbehälterverordnung
einhalten. Maßgebend ist das letzte auf
dem Behälter eingeschlagene Prüfdatum.
Behälter mit abgelaufenem Prüfdatum nicht
in Betrieb nehmen.
• Bei festgestellten Mängeln oder Über-
schreitung der Prüffrist den Treibgastank
nicht befüllen.
• Leitungen und deren Ausrüstungsteile für
Gas in Flüssigphase und Treibgasbehälter
keiner unzulässigen Wärme aussetzen.
• Die Explosion einer Gasflasche oder einer
Treibgasanlage immer und sofort melden
(in Deutschland der Berufsgenossenschaft
und dem zuständigen Gewerbeaufsicht-
samt). Beschädigte Komponenten bis zum
Abschluss der Untersuchung aufbewahren.
• Abnehmbare Treibgasbehälter nur dann in
Einstellräumen wechseln, wenn die Bildung
explosionsfähiger Atmosphäre verhindert
ist.
• Die nationalen Vorschriften des Einsatz-
lands beachten.
HINWEIS
Das Tanken vor Arbeitsbeginn und bei kal-
tem Motor wird empfohlen. Bei größerem
Temperaturunterschied zwischen dem Vor-
ratstank im Freien und dem Treibgastank auf
dem Stapler reicht u. U. der Förderdruck der
Pumpe nicht mehr zum problemlosen Füllen
aus.
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Tanken
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