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Reparaturen; Prüfungspflicht - probst SRZ-KOMBI Betriebsanleitung

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Wartung und Pflege
SRZ-KOMBI
V1

7.3 Reparaturen

Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen
durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Reparaturarbeiten am Gerät dürfen nur in stillgelegtem Zustand erfolgen!
Achtung
7.4 Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät
mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft
und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (
BGR 500).
Die dementsprechenden Bestimmungen der
Konformitätserklärung sind zu beachten!
Gerät
Jahr
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Datum
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine
außerordentliche Prüfung durch einen
Sachverständigen durchgeführt werden.
Diese Prüfplaketten können bei uns
bezogen werden.
(Bestell-Nr.: 2904.0056)
Wir empfehlen, nach durchgeführter
Prüfung und Mängelbeseitigung des
Gerätes die Prüfplakette
„SICHERHEITSPRÜFUNG" gut sichtbar
anzubringen.
Sachkundiger
28/02/14
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Firma

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