Sicherheit
SRZ-KOMBI
V1
4.6 Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den
sicherheitstechnischen Anforderungen aus:
4.7 Unfallschutz
Arbeitsbereich für unbefugte Personen,
insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
Gefahr
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder
verschmutzten Baustoffen.
Achtung
4.8 Funktions- und Sichtprüfung
4.8.1 Allgemein
Das Gerät muss vor jedem Einsatz auf Funktion und
Zustand geprüft werden.
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung
dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das
Gerät erst nach einer kompletten Mängelbeseitigung
wieder eingesetzt werden.
Schutzkleidung
Schutzhandschuhe
Sicherheitsschuhe
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witter-
ungsverhältnissen unter 3 ° C (37,5° F)
ist verboten! Es besteht die Gefahr des
Verbot
Abrutschens der Greifgüter bedingt durch
Nässe oder Vereisung.
Vorsicht bei Gewitter!
Gefahr
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten
Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes, muss
sofort jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt
werden.
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss
am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
Das am Gerät angebrachte Typenschild darf
nicht entfernt werden.
Unlesbare Hinweisschilder sind auszutauschen.
28/02/14
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