Z
Wird die Sicht in Fahrtrichtung eingeschränkt, muss der Betreiber geeignete
Maßnahmen
ermitteln
und
anwenden,
um
einen
sicheren
Betrieb
des
Flurförderzeugs zu gewährleisten. Eventuell muss ein Einweiser verwendet werden
oder es müssen bestimmte Gefahrenbereiche abgesperrt werden. Zusätzlich kann
das Flurförderzeug mit optional erhältlichen Sichthilfsmitteln z. B. Kamerasystem
oder Spiegeln ausgerüstet werden. Das Fahren mit eingesetzten Sichthilfsmitteln ist
sorgfältig einzuüben.
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