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Jungheinrich EFG 110k Betriebsanleitung Seite 86

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Befahren von Steigungen und Gefällen
Das Befahren von Steigungen und Gefällen bis 15% ist nur gestattet, wenn diese als
Verkehrsweg ausgewiesen sowie sauber und griffig sind und gemäß den
technischen Fahrzeugspezifikationen sicher befahren werden können. Dabei ist die
Last stets bergseitig zu führen. Wenden, schräges Befahren und Abstellen des
Flurförderzeugs an Steigungen und Gefällen ist verboten. Gefälle dürfen nur mit
verminderter Geschwindigkeit und bei permanenter Bremsbereitschaft befahren
werden. Besondere Vorsicht ist beim Fahren in der Nähe von Böschungen und
Kaimauern geboten.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch Störung der generatorischen Bremse
Störungen der generatorischen Bremse können zu verlängerten Bremswegen und
Unfällen führen, besonders beim Fahren an Gefällen. Personen im Gefahrenbereich
des Flurförderzeugs können zu Schaden kommen.
uVor Fahrbewegungen sicherstellen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich
befinden.
uPersonen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen. Die Arbeit mit
dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den Gefahrenbereich
nicht verlassen.
uFlurförderzeug vorsichtig und nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren,
wenn in der Anzeigeeinheit das Warnsymbol „Störung Generatorische Bremse"
erscheint.
uIm Gefahrenfall über das Bremspedal mit der Betriebsbremse bremsen.
Befahren von Aufzügen, Verladerampen und Ladebrücken
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende
Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom
Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen.
Das Flurförderzeug muss mit der Last voran in den Aufzug gefahren werden und
eine Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt.
Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das
Flurförderzeug sicher steht, und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug
verlassen. Der Bediener muss sicherstellen, dass während des Be- und
Entladevorganges die Verladerampe oder Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst
wird.
Beschaffenheit der zu transportierenden Last
Der Bediener muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Lasten überzeugen.
Es dürfen nur sicher und sorgfältig aufgesetzte Lasten bewegt werden. Besteht die
Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu treffen. Flüssige Lasten müssen gegen Herausschwappen
gesichert sein.
Der Transport flammender Flüssigkeiten (z.B. Metallschmelze etc.) ist nur unter
Verwendung geeigneter Zusatzausstattung zulässig. Wenden Sie sich hierzu an den
Kundendienst des Herstellers.
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