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Jungheinrich EFG 110k Betriebsanleitung Seite 12

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Die folgenden Tätigkeiten sind bestimmungsgemäß und erlaubt:
– Heben und Senken von Lasten.
– Ein- und Auslagern von Lasten
– Transportieren von abgesenkten Lasten über kurze Distanzen.
– Zum Transportieren aufgesetzter Lasten ist das Hubgerüst zurückzuneigen,
wenn die Last nicht gesondert gegen Verrutschen und Herabfallen gesichert ist.
– Aufnehmen und Verwenden vom Hersteller genehmigter Anbaugeräte und
Zusatzausstattungen, gegebenenfalls ist zusätzlich eine Genehmigung der
örtlichen Behörden oder ein Sachverständigengutachten erforderlich.
– Beim Fahren mit Last ist das Hubgerüst in die rückgeneigte Position zu bringen.
– Zum Transportieren aufgesetzter Lasten ist das Hubgerüst zurückzuneigen, wenn
die Last nicht gesondert gegen Verrutschen und Herabfallen gesichert ist.
– Die Fahrgeschwindigkeit ist vom Bediener so anzupassen, dass die Last bei
Beschleunigungs- und Bremsvorgängen, Richtungsänderungen sowie das
Befahren von Rampen nicht vom Lastaufnahmemittel rutscht.
– Gelegentliches Verziehen von Anhängelasten mittels Anhängerkupplung.
Z
Beim Verziehen von Anhängern muss die Last auf dem Anhänger gesichert sein. Die
zulässige Anhängelast darf nicht überschritten werden.
Die folgenden Tätigkeiten sind verboten:
– Fahren mit angehobener Last (>30 cm) ist verboten.
– Befördern und Heben von Personen ohne dafür zugelassene Anbaugeräte oder
Zusatzausstattungen
– Schieben oder Ziehen von Lasten, mit Ausnahme des gelegentlichen Verziehens
von Anhängern mittels Anhängerkupplung
– Transportieren hängender Lasten ohne Sachverständigengutachten und ohne
zugelassene Zusatzausstattung
Z
Wenn der Betrieb mit hängenden Lasten vorgesehen ist, muss eine ausreichende
Standsicherheit
Sachverständigengutachten nachgewiesen werden.
a)
Das Heben von Personen mit einer Arbeitsbühne oder einem Arbeitskorb
kann länderspezifisch erlaubt sein und ist durch den Betreiber zu prüfen.
Z
Deutschland:
Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast
Z
Australien: AS 2359.1 Powered Industrial Trucks, General Requirements; AS 2359.2
Powered Industrial Trucks, Operations
12
a)
unter
den
DGUV
Information
örtlichen
Betriebsbedingungen
208-031
(BGI/GUV-5183)
durch
ein
Einsatz
von

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