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Ochsner OLWP 65 plus Betriebsanleitung/Installationsanleitung Seite 30

Wärmepumpe luft/wasser
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Verkehr für diese Vertragsgegenstände üblicherweise
vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für
darüber hinausgehende, wie insbesondere in öffentli-
chen Äußerungen – wie z.B. Werbung und in den den
Vertragsgegenständen beigefügten Angaben – enthal-
tenen Eigenschaften leisten wir nur dann Gewähr,
wenn diese Eigenschaften von uns im Zuge der Auf-
tragserteilung schriftlich zugesichert worden sind.
9. Ungeachtet weiterer Regelungen in diesen All-
gemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen erlischt
die Gewährleistung
i) wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der
Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Instandset-
zungen am Vertragsgegenstand vornehmen,
ii) wenn keine Original-Zubehörteile verwendet wer-
den,
iii) bei unüblicher Nutzung der Vertragsware,
iv) bei Nichtbeachtung der Montage- und Bedie-
nungsanleitung,
v) bei nicht ausgefülltem Anlagendatenblatt,
vi) wenn die Anlage von jemand anderem als dem
Werkskundendienst oder einem schriftlich autorisierten
Service Vertragspartner in Betrieb genommen wurde
vii) bei mangelhaften Zusatzanlagen wie z.B. unzu-
reichenden Volumenströmen oder Systembrücken,
fehlender Strömungswächter in Wärmequellanlage
und oder Wärmenutzungsanlage, fehlender E-Stab bei
Wärmequelle Luft, externer Regelung, Eingriffe in die
Regelung, Verunreinigungen während der Bauphase,
unzureichender Wasserqualitäten, fehlender hydrauli-
scher Entkopplung, nicht fachgerechter Ventile,
viii) bei Fehldimensionierung und/oder fehlerhafter
Errichtung der Wärmequellanlage,
ix) wenn Verdampfer nicht nach den Aufstellung- und
Anbinderichtlinien angeschlossen
werden.
10. Wir leisten nur für die Funktionsfähigkeit unserer
Produkte Gewähr, nicht jedoch für deren äußeres
Erscheinungsbild. Eine allfällige Gewährleistungs-
pflicht bezieht sich ausnahmslos auf die defekten Ge-
räteteile, nicht jedoch auf die für die Mängelbehebung
benötigte
Arbeitszeit
BA_OLWP 65 plus_OTE3_SW5x_DE_20141030_V2
und
die
Fahrtkosten.
11. Für Betriebskosten und Schallemissionen am
Aufstellungsort wird keine Haftung übernommen, da
diese von der Anlagenkonfiguration, Gebäude, Witte-
rung, Benutzerverhalten und Reglereinstellung abhän-
gen.
12. Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die
Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbes-
serung, Preisminderung oder Wandlung erfüllen.
13. Für unseren Kunden im Rahmen der Geschäfts-
abwicklung zugefügte Schäden haften wir im Höchst-
maß des jeweils bei uns bestellten Auftragswertes, aus
dem der Schaden entstanden ist, und jedenfalls nur
bei eigenem groben Verschulden oder groben Ver-
schulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen, aus-
genommen Personenschäden, für welche wir bereits
bei leichter Fahrlässigkeit haften. Der Ersatz von Fol-
geschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem
Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist aus-
geschlossen.
14. Instruktionen, die in Gebrauchsanweisungen,
Handbüchern oder sonstigen Produktinformationen
gegeben werden, sind, um allfällige Schäden zu ver-
meiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer
über die definierten Anwendungsbereiche hinausge-
henden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.
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