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MAXXUS
gewährt für dieses Trainingsgerät eine 5-Jahresgarantie zu den nachstehenden Bedingungen. Sonstige
Ansprüche und Rechte, die Ihnen nach dem Gesetz oder aufgrund eines Vertrages zustehen, werden durch diese
Garantie nicht eingeschränkt. Insbesondere bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und gesetzliche
Gewährleistungsrechte unberührt. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Kaufdatum, wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
Geräteregistrierung
Das Gerät ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt schriftlich zu registrieren. Verwenden Sie hierzu ausschließlich die
der Gebrauchsanleitung beigefügte „
entgegengenommen werden. Senden Sie die Registrierungskarte vollständig ausgefüllt per:
- Fax an: 0 61 52 / 9 27 - 2 22
- E-Mail an:
info@maxxus.de
(bitte beachten Sie, dass dies nur als Scan mit der Original-Unterschrift akzeptiert werden kann)
- Post an: MAXXUS Group GmbH & Co. KG, Hans-Böckler-Str. 5, 64521
(bitte beachten Sie, dass nur ausreichend frankierte Briefe angenommen werden können)
Privater Direkterwerb und Betrieb in Deutschland
Die Garantie wird ausschließlich für in Deutschland erworbene und betriebene Produkte gewährt, die direkt bei der
MAXXUS
Group GmbH & Co. KG erworben wurden und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch verwendet werden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere die gewerbliche Nutzung, etwa durch Verleih, Vermietung oder
Studiobetrieb.
Bei Veräußerung oder sonstiger Weitergabe des Gerätes sind die Adressdaten des Käufers zur Wahrung der Garantie
innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Vertragsschluss schriftlich an
Wartung
Für
diese Trainingsgeräte
Die Wartungsintervalle beginnen mit dem Kaufdatum und betragen für:
Ü Laufbänder
Ü Crosstrainer
Ü Ergometer/Bike
Ü Recumbents
Ü Rudergeräte
Ü Speedbikes
Ü Vibrationsgeräte
Ü Kraftmaschinen
Alle Bauteile sind ungeachtet dessen vom Kunden regelmäßig zu überprüfen und gemäß der Bedienungsanleitung mit
geeigneten Schmiermitteln zu behandeln. Ein Wartungsauftrag ist mindestens 4 Wochen vor Ablauf der oben genannten
®
Frist beim
MAXXUS
Support zur Planung anzumelden. Die Terminabstimmung erfolgt telefonisch oder per Email, Fax
oder Postbrief. Im Fall der Garantieinanspruchnahme ist die Durchführung der Wartung mit Belegen über den Kauf von
Pflegeölen und über die Durchführung der Wartungen nachzuweisen.
Inanspruchnahme
Garantieleistungen werden nur gegen Vorlage eines Kaufbeleges und einer vollständig ausgefüllten Schadensmeldung
erbracht. Für die Schadensmeldung ist die Vorlage zu verwenden, die in dieser Anleitung bereits enthalten ist, oder auf
der Homepage www.maxxus.de unter dem Link: http://www.maxxus.de/de/support/reparaturauftrag.html bereit gehalten
wird.
Ausschluss
Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind:
Ü Transport- und Fahrtkosten
Ü Auf- und Abbaukosten bei notwendigem Transport
Ü Notwendige Wartungsarbeiten
Ü Behebung von Schäden, welche aufgrund falscher Montage, falscher Nutzung oder mangelnder Reinigung
entstanden sind
Ü Verschleißteile**
** Von der Garantie ausgeschlossene Verschleißteile sind insbesondere:
® Laufgurt
® Antriebsriemen
® Laufbrett
® Folien
® Pedalriemen
Für die Instandsetzung, Wartung und Pflege sind ausschließlich original
*Stand: April/2014

Garantiebedingungen*

®
MAXXUS
Registrierungskarte". Spätere Registrierungen können leider nicht mehr
gilt eine Wartungspflicht.
12 Monate
18 Monate
24 Monate
24 Monate
24 Monate
24 Monate
24 Monate
unterliegen keiner generellen Wartungspflicht
® Kugellager
® Laufrollen
®
MAXXUS
zu übermitteln.
® Überzüge an Haltegriffen
® Zugseile
®
MAXXUS
Produkte zu verwenden.
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Diese Anleitung auch für:

Maxxus 10.0 pro

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