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Externe Scharfschaltung; Alarmwiederholung - telenot EMZ 5106 Montageanleitung Und Bedienungsanleitung

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EXTERNE SCHARFSCHALTUNG

(BEI ABWESENHEIT)
Die EMZ 5106 kann mittels einer extern anschließbaren elektromagnetischen Schalteinrichtung "Extern-
Scharf" geschaltet werden (siehe hierzu auch Kapitel 11.3). Die Scharfschaltung ist nur möglich, wenn
kein schärfungsverhinderndes Kriterium vorliegt, d.h. daß sich alle Meldergruppen im Ruhezustand
befinden, und keine Stromversorgungsstörung oder Störung des Übertragungsgerätes vorliegt. Außer-
dem muß die Zwangsläufigkeit erfüllt sein, d.h. die Verschlußlinie muß geschlossen sein. Der Anschluß
folgender elektromagnetischer Schalteinrichtungen ist vorgesehen:
a) Blockschloß ohne Aufschließsperre (z.B. Typ SBS Art.-Nr.: 100090031)
Die Schärfung der Anlage durch das Blockschloß ist nur möglich, wenn kein schärfungsverhinderndes
Kriterium vorliegt, da die Schloßmechanik sonst elektrisch blockiert (Zwangsläufigkeit). Eine geschärfte
Anlage wird dem Betreiber durch einen Summer, welcher im Blockschloß oder im Blockschloßverteiler
montiert ist, bestätigt. Ein Betreten des Sicherungsbereiches ist danach erst wieder möglich, wenn das
Blockschloß geöffnet und die Anlage dadurch unscharf geschaltet wird.
b) Riegelschaltschloß (z.B. Typ RSS Art.-Nr.: 100090468)
Schaltet man die Anlage über ein Riegelschaltschloß scharf, wird die Schärfung durch den Summer
akustisch bestätigt. Die Tür wird durch den Riegel des Schaltschlosses verriegelt. Ein Betreten des
Sicherungsbereiches ist erst dann möglich, wenn das Riegelschaltschloß geöffnet und die Anlage da-
durch unscharf geschaltet wird.
c) Schaltschloß in Verbindung mit einem elektromagnetischen Sperrelement
(z.B. Art.-Nr.: 100090619) oder Impulstüröffner (z.B. Art.-Nr.: 100090402)
Schaltet man die Anlage über das Schaltschloß scharf, wird die Schärfung durch den Summer akustisch
bestätigt, und die Tür durch das Sperrelement verriegelt. Ein Betreten des Sicherungsbereiches ist erst
dann möglich, wenn bei der Unscharfschaltung die Tür durch das Sperrelement wieder freigegeben wird.
Es können max. 2 elektromechaniche Sperrelemente oder Impulstüröffner angeschlossen werden.
Eine Einbruchmeldeanlage, die nicht nach den Richtlinien des VdS konzipiert wurde, kann auf die Ver-
wendung eines elektromechanischen Sperrelementes oder Impulstüröffners verzichten. Dabei ist jedoch
zu beachten, daß dann keine Zwangsläufigkeit besteht.
Es kann sowohl ein Schaltschloß mit Dauerkontakten als auch ein solches mit Impulskontakten
(z.B. Art.-Nr.: 100090037) verwendet werden. Schaltschlösser mit Impulskontakten besitzen den Vorteil,
daß mehrere Schaltschlösser parallel anschließbar sind (siehe Anschlußbeispiele).
Beim Betrieb mit Schaltschlössern besteht keine Zwangsläufigkeit zwischen dem Schaltvorgang und den
schärfungsverhindernden Kriterien. Liegen solche vor, wird deshalb die Schärfung von der Zentrale nicht
angenommen und der Summer ertönt pulsierend ("Negativquittung").
Überwachung der Extern-Schärfungseinrichtung
Die Schaltleitungen der Schärfungseinrichtung sind "widerstandsüberwacht". Dies erschwert eine Ent-
schärfung der Zentrale durch einen Angriff auf die Schaltleitungen beträchtlich, da hierbei ein Sabotage-
alarm ausgelöst und eine Entschärfung der Zentrale verhindert wird. Die Schaltkontakte des Schalt- bzw.
Blockschlosses müssen dazu mit 30 kOhm Abschlußwiderständen versehen sein (siehe Übersichts-
Anschlußplan). Ein Ansprechen dieser Überwachung wird auf der Meldergruppe 5 (Sabotage) mitan-
gezeigt. Zur Identifizierung dieses Zustandes leuchtet eine Kontroll-LED auf der Platine der Zentrale.

Alarmwiederholung:

Eine Alarmwiederholung durch dieselbe Meldergruppe findet nicht statt. Wird jedoch eine weitere Melder-
gruppe ausgelöst, werden die akustischen Signalgeberausgänge erneut aktiviert. Die Überfallmeldelinie
läßt stets eine Alarmwiederholung zu, dies gilt auch für den Ausgang zum Übertragungsgerät.
Hinweis:
Wird eine Schärfungseinrichtung mit Dauerkontakten verwendet, darf nur eine
Schärfungseinrichtung angeschlossen werden.

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