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Gesetzliche Gewährleistung Und Garantie - riese und müller Avenue Bedienungsanleitung

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Ihr Fahrradhändler steht nach dem
Gesetz unter anderem dafür gerade,
dass Ihr Fahrrad nicht mit Fehlern
behaftet ist, die den Wert oder die
Tauglichkeit aufheben oder mindern.
Ihr Anspruch darauf endet zwei Jah-
re nach Abholung beim Kauf des
Fahrrades. Ungeachtet der gesetzlich
vorgeschriebenen Sachmangelhaftung
geben wir Ihnen 25 Jahre Garantie
auf den Bruch von Rahmen und Hin-
terradschwinge (bei hybrid-Modellen:
fünf Jahre). Diese über die gesetzlich
vorgeschriebene Sachmangelhaftung
hinausgehende Garantie gilt nur, wenn
folgende Dinge erfüllt sind:
• Sie sind Erstbesitzer des Rades.
• Sie haben die dem Fahrrad beilie-
gende Registrierkarte innerhalb von
4 Wochen nach Kauf ausgefüllt an
folgende Adresse geschickt:
riese und müller GmbH
Haasstraße 6
64293 Darmstadt
• Der Fahrradpass wurde vollständig
ausgefüllt und sämtliche dort aufge-
führten Inspektionen vom Fachhänd-
ler vorgenommen und eingetragen.
Gesetzliche Gewährleistung
Im Schadenfall muss der vollständig
ausgefüllten Fahrradpass zusammen
mit dem Rahmen oder dem gereinig-
ten Komplettrad eingeschickt werden.
Bewahren Sie diese Dokumente des-
halb sorgfältig auf. Wir ersetzen den
defekten Rahmen bzw. die Hinterrad-
schwinge sowie anfallende Kosten, falls
bei abweichenden Maßen zusätzliche
Komponenten benötigt werden. Im
Falle einer dadurch erfolgten Wertstei-
gerung des Fahrrades durch den Einsatz
höherwertiger Komponenten können
wir nach Absprache mit Händler oder
Endverbraucher eine Kostenbeteiligung
in Rechnung stellen. Ebenso werden
Arbeitskosten und Fracht in Rechnung
gestellt. Diese Garantie gilt nur für den
Ersterwerber. Darüber hinaus gehende
Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz
oder Nutzungsausfall sind ausgeschlos-
sen.
Durch eine etwaige Garantieleistung
wird die ursprüngliche Garantiedauer
nicht verlängert.
und Garantie
Ausgeschlossen sind Schäden durch
Verschleiß, Vernachlässigung (man-
gelnde Wartung und Pflege), Sturz,
Überbelastung durch zu große Bela-
dung, durch unsachgemäße Montage
und Behandlung sowie durch Verände-
rung des Fahrrades (An- und Umbau
von zusätzlichen Komponenten).
Bei Wettbewerbseinsatz, Sprüngen
oder Überbeanspruchungen anderer
Art besteht ebenfalls kein Garantiean-
spruch.
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