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Gesetzliche Gewährleistung - riese und müller Frog Bedienungsanleitung

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Ihr Fahrradhändler steht nach dem
Gesetz unter anderem dafür gerade, dass
Ihr Fahrrad nicht mit Fehlern behaftet
ist, die den Wert oder die Tauglichkeit
aufheben oder mindern. Ihr Anspruch
darauf endet zwei Jahre nach Abholung
beim Kauf des Fahrrades. Ungeachtet
der gesetzlich vorgeschriebenen Sach-
mangelhaftung geben wir Ihnen 25
Jahre Garantie auf den Bruch von Rah-
men und Hinterradschwinge. Diese über
die gesetzlich vorgeschriebene Sach-
mangelhaftung hinausgehende Garantie
gilt nur, wenn der Fahrradpass vollstän-
dig ausgefüllt wurde und sämtliche dort
aufgeführten Inspektionen vom Fach-
händler vorgenommen und eingetragen
wurden. Im Schadensfall muss die
Kopie des Kaufbelegs und des vollstän-
dig ausgefüllten Fahrradpasses zusam-
men mit dem Rahmen oder dem gerei-
nigten Komplettrad eingeschickt
werden. Bewahren Sie diese Dokumente
deshalb sorgfältig auf. Wir ersetzen den
defekten Rahmen bzw. die Hinterrad-
schwinge sowie anfallende Kosten, falls
bei abweichenden Maßen zusätzliche
Komponenten benötigt werden. Im Fal-
le einer dadurch erfolgten Wertsteige-
rung des Fahrrades durch den Einsatz
höherwertiger Komponenten können
Gesetzliche Gewährleistung
wir nach Absprache mit Händler oder
Endverbraucher eine Kostenbeteiligung
in Rechnung stellen. Ebenso werden
Arbeitskosten und Fracht in Rechnung
gestellt. Diese Garantie gilt nur für den
Ersterwerber. Darüber hinausgehende
Ansprüche, wie z. B. Schadensersatz,
sind ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind Schäden durch
Verschleiß, Vernachlässigung (mangeln-
de Wartung und Pflege), Sturz, Überbe-
lastung durch zu große Beladung,
durch unsachgemäße Montage und
Behandlung sowie durch Veränderung
des Fahrrades (An- und Umbau von
zusätzlichen Komponenten).
Bei Wettbewerbseinsatz, Sprüngen
oder Überbeanspruchungen anderer Art
besteht ebenfalls kein Garantiean-
spruch.
Hinweise zum Verschleiß
Einige Bauteile Ihres Rades unterliegen
funktionsbedingt einem Verschleiß.
Die Höhe des Verschleißes ist von der
Pflege und Wartung und der Art der
Nutzung des Fahrrades (Fahrleistung,
Regenfahrt, Schmutz, Salz etc.) abhän-
gig. Fahrräder, die oft im Freien ab-
gestellt werden, können durch Witte-
rungseinflüsse ebenfalls erhöhtem
Verschleiß unterliegen.
Diese Teile bedürfen regelmäßiger War-
tung und Pflege, dennoch erreichen Sie
in Abhängigkeit der Nutzungsintensität
und -bedingungen früher oder später
das Ende Ihrer Lebensdauer. Die Teile
müssen bei Erreichen ihrer Verschleiß-
grenze getauscht werden.
Dazu gehören:
• Die Antriebskette
• Die Bremszüge
• Die Griffgummis
• Das Kettenrad
• Das Ritzel
• Der Schaltungszug
• Die Reifen
• Der Sattelbezug
• Die Bremsbeläge
• Die Felgen
Die Beläge von Felgen- und Scheiben-
bremsen unterliegen funktionsbedingt
einem Verschleiß. Bei sportlicher Nut-
zung oder Fahrten in bergigem Terrain
kann der Wechsel der Beläge in kurzen
Abständen erforderlich werden.
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