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Gesetzliche Anforderungen Zur Teilnahme Am Straßenverkehr; Die Bremsanlage; Vorder- Und Rücklicht; Die Lichtanlage - riese und müller Avenue Bedienungsanleitung

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StVZO
Zur Teilnahme am öffentlichen Straßen-
verkehr muss ein Fahrrad in Deutsch-
land gemäß der Straßenverkehrs-Zulas-
sungs-Ordnung (StVZO) ausgestattet
sein.
Die StVZO legt die Brems- und Beleuch-
tungsanlage fest und schreibt eine hell
tönende Glocke vor. Darüber hinaus ist
jeder Fahrradlenker verpflichtet, sein
Rad in einem verkehrssicheren Zustand
zu halten.
Für Radfahrer gelten bei der Teilnah-
me im Straßenverkehr grundsätzlich
dieselben Regeln wie für Kraftfahr-
zeuglenker. Machen Sie sich mit der
Straßenverkehrs ordnung vertraut.
Gesetzliche Anforderungen zur
Teilnahme am Straßenverkehr

Die Bremsanlage

Die Bremsanlage eines Rades muss
aus mindestens zwei unabhängig von-
einander funktionierenden Bremsen
bestehen. Jeweils eine Bremse für Vor-
der- und Hinterrad ist Pflicht. Die Funk-
tionsweise ist jedoch nicht verbindlich
geregelt.

Die Lichtanlage

Alle lichttechnischen Einrichtungen am
Fahrrad müssen ein amtliches Prüfzei-
chen aufweisen. Erkennbar ist dies an
einer Schlangenlinie, dem Buchstaben
„K" und einer Zahl. Nur Beleuchtungs-
einrichtungen (auch Batterie- oder
Akkuleuchten) mit diesen Erkennungs-
merkmalen dürfen im Straßenverkehr
eingesetzt werden.
Vorder- und Rücklicht
Der § 67 St V Z O schreibt folgende
Beleuchtungseinrichtungen vor:
Vorder- und Rücklicht müssen von einer
gemeinsamen, fest installierten Ener-
giequelle (Dynamo) betrieben werden.
Beide Leuchten müssen gleichzeitig
funktionieren. Die Nennleistung und
-spannung des Dynamos muss mindes-
tens drei Watt bzw. sechs Volt betra-
gen.
Das Rücklicht muss in einer Höhe von
mindestens 25 cm über der Fahrbahn-
oberfläche angebracht werden. Die Mit-
te des Lichtkegels des Vorderlichts darf
höchstens 10 m vor dem Fahrrad auf
die Fahrbahn treffen.
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