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riese und müller Avenue Bedienungsanleitung Seite 80

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Gesetzliche Gewährleistung und Garantie
Ihr Fahrradhändler steht nach dem
Gesetz unter anderem dafür gerade,
dass Ihr Fahrrad nicht mit Fehlern
behaftet ist, die den Wert oder die
Tauglichkeit aufheben oder mindern.
Ihr Anspruch darauf endet zwei Jah-
re nach Abholung beim Kauf des
Fahrrades. Ungeachtet der gesetzlich
vorgeschriebenen Sachmangelhaftung
geben wir Ihnen 25 Jahre Garantie
auf den Bruch von Rahmen und Hin-
terradschwinge (bei hybrid-Modellen:
fünf Jahre). Diese über die gesetzlich
vorgeschriebene Sachmangelhaftung
hinausgehende Garantie gilt nur, wenn
folgende Dinge erfüllt sind:
• Sie sind Erstbesitzer des Rades.
• Sie haben die dem Fahrrad beilie-
gende Registrierkarte innerhalb von
4 Wochen nach Kauf ausgefüllt an
folgende Adresse geschickt:
riese und müller GmbH
Haasstraße 6
64293 Darmstadt
• Der Fahrradpass wurde vollständig
ausgefüllt und sämtliche dort aufge-
führten Inspektionen vom Fachhänd-
ler vorgenommen und eingetragen.
Im Schadenfall muss der vollständig
ausgefüllte Fahrradpass zusammen mit
dem Rahmen oder dem gereinigten
Komplettrad eingeschickt werden.
Bewahren Sie diese Dokumente des-
halb sorgfältig auf. Wir ersetzen den
defekten Rahmen bzw. die Hinterrad-
schwinge sowie anfallende Kosten, falls
bei abweichenden Maßen zusätzliche
Komponenten benötigt werden. Im
Falle einer dadurch erfolgten Wertstei-
gerung des Fahrrades durch den Einsatz
höherwertiger Komponenten können
wir nach Absprache mit Händler oder
Endverbraucher eine Kostenbeteiligung
in Rechnung stellen. Ebenso werden
Arbeitskosten und Fracht in Rechnung
gestellt. Diese Garantie gilt nur für den
Ersterwerber. Darüber hinaus gehende
Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz oder
Nutzungsausfall sind ausgeschlossen.
Durch eine etwaige Garantieleistung
wird die ursprüngliche Garantiedauer
nicht verlängert.
Ausgeschlossen sind Schäden durch Ver-
schleiß, Vernachlässigung (man gelnde
Wartung und Pflege), Sturz, Überbela-
stung durch zu große Beladung, durch
unsachgemäße Montage und Behand-
lung sowie durch Veränderung des Fahr-
rades (An- und Umbau von zusätzlichen
Komponenten).
Bei Wettbewerbseinsatz, Sprüngen
oder Überbeanspruchungen anderer
Art besteht ebenfalls kein Garantie-
anspruch.
Hinweise zum Verschleiß
Einige Bauteile Ihres Rades unterliegen
funktionsbedingt einem Verschleiß. Die
Höhe des Verschleißes ist von der Pfle-
ge, Wartung und der Art der Nutzung
des Fahrrades (Fahrleistung, Regen-
fahrt, Schmutz, Salz etc.) abhängig.
Fahrräder, die oft im Freien abgestellt
werden, können durch Witterungsein-
flüsse ebenfalls erhöhtem Verschleiß
unterliegen.
Diese Teile bedürfen regelmäßiger War-
tung und Pflege, dennoch erreichen Sie
in Abhängigkeit der Nutzungsintensität
und -bedingungen früher oder später
das Ende Ihrer Lebensdauer. Die Teile
müssen bei Erreichen ihrer Verschleiß-
grenze getauscht werden.
Dazu gehören:
• Die Antriebskette
• Die Bremszüge
• Die Griffgummis
• Die Kettenräder und Ritzel
• Die Schaltzüge
• Die Reifen
• Der Sattelbezug
• Die Bremsbeläge
• Die Felgen
• Die Leuchtkörper

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