Gesetzliche Anforderungen zur
10
Teilnahme am Straßenverkehr
Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad am öffent-
lichen Straßenverkehr teilnehmen
wollen, muss es gemäß der Straßenver-
kehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ausgestattet sein. Die StVZO legt die
Brems- und Beleuchtungsanlage fest
und schreibt eine helltönende Glocke
vor. Darüber hinaus ist jeder Radfahrer
verpflichtet, sein Rad in einem ver-
kehrssicheren Zustand zu halten.
Für Radfahrer gelten bei der Teilnahme
im Verkehr grundsätzlich dieselben
Regeln wie für Kraftfahrzeuglenker.
Machen Sie sich mit der Straßenver-
kehrs-Zulassungs-Ordnung vertraut.
Die Bremsanlage
Die Bremsanlage eines Rades muss
aus mindestens zwei unabhängig von-
einander funktionierenden Bremsen
bestehen. Jeweils eine Bremse für Vor-
der- und Hinterrad ist Pflicht.
Die Funktionsweise ist jedoch nicht
verbindlich geregelt.
Die Lichtanlage
Fahrräder ohne Beleuchtungsanlage
nach StVZO dürfen nicht im öffentli-
chen Straßenverkehr benutzt werden.