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Kupplungsvoraussetzungen; Hersteller; Sicherheitshinweise - Eufab AMBER IV Bedienungsanleitung

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3.1 KUPPLUNGSVORAUSSETZUNGEN

• Die Anhängerkupplung muss bauartgenehmigt sein.
• Kugel und Kugelstange müssen einteilig geschmiedet sein.
• Montieren Sie den Fahrradträger nur an eine Kupplung aus Stahl St52-3, Grauguss GGG52 oder besserer Güte.
• Der D-Wert der Kupplung muss mindestens 7,6 kN betragen
• Montieren Sie den Träger nie an einer Kupplung aus Aluminium, anderen Leichtmetallen oder Kunststoff
Nicht geeignete Kugelstangen aus GGG40 werden von Westfalia hergestellt für folgende Fahrzeuge:

Hersteller

Westfalia
Beachten Sie die Hinweise des Kupplungsherstellers. Im Zweifel fragen Sie direkt beim Hersteller Ihrer Anhängerkupplung, ob diese geeignet ist.

4. SICHERHEITSHINWEISE

Das Warndreieck kennzeichnet alle für die Sicherheit wichtigen Anweisungen. Befolgen Sie diese immer, anderenfalls könnten Sie
sich verletzen oder das Gerät könnte beschädigt werden.
Kinder dürfen nicht mit dem Gerät spielen.
Reinigung und Benutzerwartung dürfen nicht von Kindern ohne Beaufsichtigung durchgeführt werden.
Lassen Sie das Verpackungsmaterial nicht achtlos liegen. Dieses kann für Kinder zu einem gefährlichen Spielzeug werden!
Benutzen Sie dieses Produkt nur für die dafür vorgesehene Verwendung!
Manipulieren oder zerlegen Sie das Gerät nicht!
Verwenden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit ausschließlich Zubehör oder Ersatzteile, die in der Anleitung angegeben sind, oder
deren Verwendung durch den Hersteller empfohlen wird!
Das Fahren mit einem Fahrradträger beeinflusst die Fahreigenschaften Ihres Fahrzeugs.
Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit dem neuen Fahrzeugverhalten an.
Fahren Sie nie schneller als 130 km/h.
Vermeiden Sie plötzliche und ruckartige Steuerbewegungen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug länger ist als gewohnt.
Personen- oder Sachschaden durch Verlieren der Fahrräder
Das Fahren ohne Sicherheitsgurte kann zu Unfällen führen.
Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt den korrekten und festen Sitz des Sicherheitsgurtes um die Fahrräder und den U-Bügel des Trägers.
Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt den korrekten und festen Sitz des Gurtes um das Vorderrad und des Gurtes um das Hinterrad des Fahrrades.
Spannen Sie die Gurte ggf. nach.
Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt, ob die verwendeten Gurte unbeschädigt und unverschlissen sind.
Beschädigte oder verschlissene Gurte müssen vor Fahrtantritt gegen unbeschädigte Gurte ausgetauscht werden. Es dürfen nur Gurte verwendet werden,
die von der EAL GmbH dafür zugelassen sind.
Personen- oder Sachschaden durch überstehende Teile
Über den Rand des Fahrzeugs bzw. Fahrradträgers stehende Teile können während der Fahrt Personen- oder Sachschäden verursachen.
Montieren Sie nur Teile, die nicht über den Rand des Fahrzeugs herausragen.
Personen- oder Sachschaden durch Überladen
Das Überschreiten der max. Nutzlast des Fahrradträgers, sowie der zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung oder des zulässigen Gesamtgewichts kann zu
schweren Unfällen führen.
Beachten Sie unbedingt die Angaben zur max. Nutzlast, zulässigen Stützlast und zulässigem Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs. Überschreiten Sie diese
Angaben keinesfalls.
Sachschaden durch öffnende Heckklappe
Die Heckklappe könnte gegen den Fahrradträger oder die Fahrräder schlagen und beschädigt werden.
Elektrische Heckklappen abschalten und manuell betätigen.
Klappen Sie den Fahrradträger vor dem Öffnen der Heckklappe ab.
Sachschaden durch heiße Auspuffgase
Es können Schäden am Träger oder den Fahrrädern entstehen, wenn die Auspuffmündung direkt daran grenzt.
Benutzen Sie ggf. eine Auspuffblende.
Prüfsymbol
F 4192
F 3830
F 4112
Passend für
Audi A4
Audi A6
Audi A8
3

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