910-269-DE, Überarbeitung A, August 2009
Abbildung 11-22 AVG-Kurve mit Kurvenverstärkung
11.3.5
Einstellen der Registriergrenze
Die Registriergrenze der AVG-Kurve definiert den Pegel der Hauptkurve. Die Höhe
dieser Kurve stellt die Amplitude einer Flachbodenbohrung mit dem Durchmesser
der Registriergrenze in verschiedenen Tiefen dar. Dieser Wert entspricht normaler-
weise der kritischen Fehlergröße im jeweiligen Anwendungsbereich. Mit den Geräten
der Serie EPOCH 1000 können Sie die Registriergrenze während der Prüfung ändern.
Diese Einstellung des Kurvenpegels ist möglich, da die Berechnung der AVG-
Kurven auf einem erfassten Referenzreflektor und auf mathematischen Prüfkopf-
daten beruht. Dadurch können die Geräte der Serie EPOCH 1000 die Echoabfalls-
kurve (in Stahl) für einen Reflektor von bestimmter Größe zeichnen, ohne einzel-
Softwarefunktionen und -optionen (konventioneller Ultraschallmodus) 231